Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
Unter Grenzgänger versteht man Personen, welche in Liechtenstein eine unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit ausüben und täglich an ihren Wohnsitz ausserhalb Liechtensteins zurückkehren.
Grenzgängermeldebestätigung für EWR-Staatsangehörige (GMB)
Grenzgängerbewilligung für Drittstaatsangehörige (G)
Bewilligung in Briefform (BIB)
Dienstleistungserbringung (GDL)
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesAnsprechpersonen
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allgemeine Anfragen [email protected] +423 236 61 41