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Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer Gesellschafter/Gesellschafterinnen zu einem wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Zweck, wobei mindestens ein/eine Gesellschafter/Gesellschafterin als Kommanditierter/Komanditierte (Komplementär/Komplementärin) unbeschränkt und ein oder mehrere Kommanditäre/Kommanditärinnen (Kommanditisten) nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (Kommanditsumme) haften. Die Kommanditgesellschaft ist als sog. Personengesellschaft zwar keine juristische Person, dennoch ist sie rechts- und parteifähig.

Die Kommanditgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden.

Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.

Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.

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