03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 03.07.2024 ab 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Zustellungen durch öffentliche Bekanntgabe

Gemäss Art. 28 Abs. 1 Zustellgesetz (ZustG) können Zustellungen an Personen deren Abgabestelle unbekannt ist, oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind (wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellbevolmächtigter bestellt ist und nicht nach Art.8 ZustG vorzugehen ist), durch Veröffentlichung auf der Webseite der Behörde, dass ein zustellzustellendes Dokument zur Ausfolgung bereit liegt vorgenommen werden.

Findet sich gemäss Art. 28 Abs. 2 ZustG der Empfänger zur Empfangnahme des Dokuments nicht ein, so gilt, wenn gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Veröffentlichung auf der Webseite der Behörde 14 Tage verstrichen sind.

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