Jugendleiterurlaub

Mit dem Jugendleiterurlaub wird die ehrenamtliche Tätigkeit in der ausserschulischen Jugendarbeit unterstützt. Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene können ihn in Anspruch nehmen, wenn sie eine ehrenamtliche Funktion in einem liechtensteinischen Verein oder einer liechtensteinischen Institution wahrnehmen und dabei Kurse, Lager oder ähnliche Veranstaltungen betreuen. Bei Inanspruchnahme erhält man einen Anerkennungsbeitrag für die zur Verfügung gestellte Zeit im Ausmass von maximal 5 Arbeitstagen pro Jahr. Anträge auf Jugendleiterurlaub sind vor der Durchführung der Veranstaltung an das Amt für Soziale Dienste oder, im Sportbereich, an die Stabsstelle für Sport zu richten.

Für den Jugendleiterurlaub können folgende Formulare online ausgefüllt werden (im Onlineschalter abrufbar):

- Jugendleiterurlaub Antrag

- Jugendleiterurlaub Bestätigung

Auch für den Jugendleiterurlaub im Sportbereich gibt es entsprechende Formulare im Onlineschalter:

- Jugendleiterurlaub Antrag (Sportbereich)

- Jugendleiterurlaub Bestätigung (Sportbereich)

Wir bitten alle Vereine und Gruppen, ihre Gesuche und Bestätigungen gesammelt an das Amt für Soziale Dienste respektive an die Stabsstelle für Sport zu senden.

Ansprechpersonen