Einzelfirma

Die Einzelfirma ist ein Unternehmen, das auf Rechnung einer Einzelperson (des Inhabers) betrieben wird. Der Inhaber/die Inhaberin trägt die alleinige Verantwortung und haftet persönlich und unbeschränkt.

Wenn die Einzelfirma ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, besteht die Verpflichtung, die Einzelfirma am Ort der Hauptniederlassung in das Handelsregister eintragen zu lassen.

Mit Ausnahme bestimmter Handelsgewerbe (Betrieb von Geld-, Wechsel-, Effekten-, Börsen- und Inkassogeschäften; Tätigkeit als Kommissionär/Kommissionärin, Agent/Agentin oder Makler/Maklerin; Treuhand- und Sachwaltergeschäfte, Tätigkeit als Berater/Beraterin; Nachrichtenvermittlung und Auskunftserteilung sowie Versicherungsunternehmungen) sind sämtliche Gewerbe von der Eintragungspflicht befreit, wenn ihr Jahresumsatz die Summe von CHF 300'000.00 nicht übersteigt.

Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.

Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.