Reglementierte Berufe

In den reglementierten Berufen ist die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufs oder das Führen der Berufsbezeichnung. Ohne eine Anerkennung dürfen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss im Fürstentum Liechtenstein in reglementierten Berufen nicht arbeiten. Die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung ist gleichbedeutend mit der vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung.