eVertretung

Informationen zur Nutzung der eVertretung werden im November kommuniziert

Erste Schritte

Unternehmen die im Handelsregister eingetragen sind

Um ein Unternehmen im ersten Schritt zu aktivieren, müssen sich die "Verwalter" gemäss im Handelsregister eingetragenen Funktion und Zeichnungsrecht im System einloggen. Voraussetzung ist eine gelöste eID. 

Anmeldung eVertretung

Sofern die im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen nicht über ein Einzelzeichnungsrecht oder Zeichnungsrecht kollektiv zu zweien -in Kombination mit einer gültigen Funktion (Liste weiter unten) verfügen, oder anderweitige Probleme bei der Aktivierung bestehen, muss das Antragsformular zur Aktivierung vorab ausgefüllt werden. 

WICHTIG! Nur Unternehmen welche sich nicht selbst aktivieren können, haben die Möglichkeit dies über ein Formular in Erledigung zu bringen. Sämtliche Anträge welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen werden zurückgewiesen. 

Schritt 1. LogIn in die eVertretung

Schritt 2. Prüfung ob das gesuchte Unternehmen bei "meine Unternehmen" zu sehen ist

Schritt 3. Prüfung ob das Unternehmen selbständig aktiviert werden kann

Formular zur Aktivierung des Unternehmens in der eVertretung

Sollten im System der eVertretung Probleme auftreten, verwenden Sie den Hilfe Button oben rechts und ggf. einen Dokumenten-Anhang. Sie werden dann über die von Ihnen in der eVertretung angegebene E-Mail-Adresse kontaktiert. 

Fragen in diesem Zusammenhang sind ausschliesslich schriftlich an das Amt für Justiz zu stellen ([email protected]). Bitte berücksichtigen Sie, dass es aufgrund der zu erwartenden Menge von Anträgen bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen kann.

Kurzanleitung um einen Service zuzuweisen / eine Vertretung einzurichten

 

Fragen und Antworten

Was geschieht nach der Aktivierung des Unternehmens in der eVertretung?

Sobald das Unternehmen aktiviert ist, werden bei vom Handelsregister verwalteten Unternehmen sämtliche befugten Verwalter importiert sobald sie sich das erste Mal an der eVertretung anmelden. Das Zeichnungsrecht spielt nach der Aktivierung des Unternehmens keine Rolle mehr. 

Wer wird in einem Unternehmen als Verwalter bestimmt?

Eine Lister der entsprechenden Funktionsbezeichnungen findet sich hier

Funktionen gemäss Handelsregister

Kann ich die komplette Verwaltung meines Unternehmens an jemanden delegieren?

Ja, es kann eine Person mit der Rolle "Administrator" dem Unternehmen hinzugefügt werden. Dieser hat dieselben Rechte wie der Verwalter eines Unternehmens. Er kann weitere Personen hinzufügen oder löschen, Services zuteilen oder wieder entfernen. Grundsätzlich bleibt aber der Verwalter in der Pflicht, für korrekte Einträge im System zu sorgen oder diese regelmässig zu prüfen. 

Was muss ich tun wenn ein Verwalter aus dem Handelsregister gelöscht wird?

Sofern das Hinzufügen automatisch funktioniert hat (Rolle "Verwalter" ist in der eVertretung ersichtlich) muss nichts weiter unternommen werden. Die Person wird gleichzeitig mit der Löschung aus dem Handelsregister auch in der eVertretung gelöscht. 

Sofern die Freischaltung mit einem Formular beantragt wurde und die Rolle im System "Administrator" lautet, so muss durch einen anderen Administrator oder Verwalter diese Person gelöscht werden. Das Unternehmen ist nach Aktivierung selbst für die Pflege der Daten/Personen verantwortlich. 

Warum bin ich Administrator und nicht Verwalter - obwohl ich im Handelsregister mit einer entsprechenden Funktion eingetragen bin?

Sofern in den Altdaten noch manuelle Werte eingegeben wurden, funktioniert die Synchronisierung zur eVertretung nicht korrekt. Bitte melden Sie das Anliegen über die Hilfe-Funktion in der eVertretung.