Kostenrechnungsmodell LKW

Öffentliche Konsultation des Kostenrechnungsmodells der LKW

Die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) haben dem Amt für Kommunikation (AK) aufgrund der Verpflichtungen, die sich aus den Verfügungen betreffend Massnahmen der Sonderregulierung auf dem Vorleistungsmarkt für den physischen Zugang zu Netzinfrastrukturen an festen Standorten (M4) und für den physischen Zugang zu Netzinfrastrukturen für hochkapazitive Übertragungswege im Kernnetz (M Kernnetz) ergeben, ihr Kostenrechnungsmodell (KRM) für den Bereich Netzprovider Kommunikation zur Genehmigung eingereicht.

Das Amt für Kommunikation führt eine Konsultation der Verfügung, mit der das KRM genehmigt wird, durch und bietet betroffenen Interessenten die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. 

Die Genehmigung des KRM betrifft zum gegenständlichen Zeitpunkt nur dessen Systematik, nicht jedoch die konkreten Kosten, Mengen oder Entgelte. Die konkreten Kosten werden in einem nächsten Schritt auf der Grundlage des genehmigten Kostenrechnungsmodells errechnet.

Verfügung zur Genehmigung des KRM (Entwurf)

Kostenrechnungsmodell LKW

Gemäss Art. 46 KomG haben betroffene Interessenten die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme abzugeben. Sollte Ihrerseits Interesse daran bestehen, sehen wir Ihrer Eingabe gerne entgegen.

Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme unter Bezugnahme auf die konkrete Konsultation (KRM) schriftlich an das 

Amt für Kommunikation
Gerberweg 5
9490 Vaduz

zu richten oder eine eingescannte Version per E-Mail an [email protected] zu senden.

Als Endtermin für allfällige Stellungnahmen wurde der 20. August 2014 festgesetzt.  

Stellungnahmen und Auswertung:

TON Total Optical Networks Anstalt

Telecom Liechtenstein AG

Hoi Internet AG

li-life edv + internet Est.

UPC Cablecom GmbH

 

Auswertung der Stellungnahmen durch das Amt für Kommunikation

 

Ansprechpersonen