Unionsregister

Als zentrales technisches Instrument des Emissionshandels gewährleistet das Unionsregister die korrekte Verbuchung sämtlicher Transaktionen (Vergabe, Übertragung, Löschung) mit Zertifikaten welche im Rahmen der Verpflichtungen gemäss des Kyoto-Protokolls, der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie oder des freien Handels getätigt werden.

Emissionszertifikate existieren ausschliesslich in digitaler Form, sodass das Emissionshandelssystem als Online-Buchungssystem aufgebaut wird. Sämtliche internationalen Transaktionen werden von unabhängigen Protokolliereinrichtungen überprüft, genehmigt und aufgezeichnet. Auf UN-Ebene übernimmt diese Aufgabe das Independent Transaction Log (ITL), auf Ebene des Europäischen Emissionshandels das Community Independent Transaction Log. Eine technisch fehlerfreie Verknüpfung zwischen den beiden Protokolliereinrichtungen ist somit Grundvoraussetzung für einen globalen und sicheren Handel mit Emissionszertifikaten ist der Handel mit Emissionszertifikaten über das Emissionshandelsregister Liechtenstein, jetzt liechtensteinische Unionsregister genannt, möglich.

Auch jede natürliche oder juristische Person kann sich am weltweiten Emissionshandel beteiligen und hierzu ein Konto im liechtensteinischen Unionsregister eröffnen. Antragsformulare und Anleitungen mit den Anforderungen zu Kontoeröffnungen finden Sie auf dieser Seite.

Öffentlich verfügbare Informationen

Nach Massgabe der Bestimmungen des Gesetzes über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz) vom 19. Mai 1999, werden vom Amt für Umweltschutz, als zuständige Behörde, nicht vertrauliche Registerdaten auf dem öffentlich zugänglichen Bereich der Register-Website elektronisch veröffentlicht. Diese umfassen die Entscheidungen über die Zuteilung von Emissionszertifikaten, Informationen über Projektmassnahmen und Emissionsberichte gemäss Art. 9 Emissionshandelsgesetz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weiter zum liechtensteinischen Unionsregister www.emissionshandelsregister.li

Gemäss Artikel 16, Abs. 3 des Emissionshandelsgesetzes ist für die Eröffnung eines Kontos im liechtensteinischen Unionsregister ein/e 3. Kontobevollmächtigte/r mit ständigem Wohnsitz in Liechtenstein zwingend vorgeschrieben.

Folgende Links verweisen auf potenzielle Kandidaten, welche diese Aufgabe grundsätzlich übernehmen könnten:

 

Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Emissionshandelsgesetz regelt die Gebühren für Amtshandlungen des Amtes für Umwelt im Rahmen des Emissionshandels. Folgende Gebühren für die Eröffnung und Führung eines Personenkontos wurden mit der Verordnung vom 20.04.2010 neu festgelegt:

Amtshandlung Gebühren (CHF) Fälligkeit
Eröffnung und Führung eines Personenkontos 1'500.- periodisch

 

Aufgrund der zunehmenden Angriffe (Cyber-Attacken) auf das Emissionshandelssystem der EU hat das Amt für Umweltz Sicherheitsbestimmungen erlassen, welche ab sofort Gültigkeit besitzen. Diese sind zwingend einzuhalten und Grundvoraussetzung für das Eröffnen und Führen eines Kontos im liechtensteinischen Unionsregister.

Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, um die Gefahren von Internetangriffen zu minimieren.

Das Amt für Umwelt Liechtenstein (AU) betreut und unterhält das liechtensteinische Unionsregister und steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung:

 

Amt für Umwelt
Postfach 684
Dr. Grass-Strasse 12
9494 Vaduz

Tel.:     +423 236 75 96
Email:  [email protected]