Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
Konsultation des Verfügungsentwurfs, mit dem das Kostenrechnungsmodell der Telecom Liechtenstein AG genehmigt wird
Die Telecom Liechtenstein AG hat dem Amt für Kommunikation aufgrund der Verpflichtungen, die sich aus den Verfügungen betreffend Massnahmen der Sonderregulierung auf den Vorleistungsmärkten für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt M1), für den Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (M2), für die Anrufzustellung in deren öffentliches Telefonnetz an festen Standorten (M3) sowie für den Breitbandzugang für Grosskunden (M5) ergeben, ihr Kostenrechnungsmodell zur Genehmigung eingereicht.
Das Amt für Kommunikation führt eine Konsultation der Verfügung, mit der das Kostenrechnungsmodell genehmigt wird, durch und bietet betroffenen Interessenten die Möglichkeit, sich dazu zu äussern.
Die Genehmigung des KRM betrifft zum gegenständlichen Zeitpunkt nur dessen Systematik, nicht jedoch die konkreten Kosten, Mengen oder Entgelte. Die konkreten Kosten werden in einem nächsten Schritt auf der Grundlage des genehmigten Kostenrechnungsmodells errechnet.
Verfügung zur Genehmigung des Kostenrechnungsmodells (Entwurf)
Kostenrechnungsmodell der Telecom Liechtenstein AG
Gemäss Art. 46 KomG haben betroffene Interessenten die Möglichkeit, im Rahmen der Konsultation eine Stellungnahme abzugeben. Sollte Ihrerseits Interesse daran bestehen, sehen wir Ihrer Eingabe gerne entgegen.
Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme unter Bezugnahme auf die konkrete Konsultation schriftlich an das
Amt für Kommunikation
Äulestrasse 51
9490 Vaduz
zu richten oder eine eingescannte Version per E-Mail an [email protected] zu senden.
Als Endtermin für allfällige Stellungnahmen wurde der 19. Juni 2017 festgesetzt.
Stellungnahmen und Auswertung:
Telecom Liechtenstein AG - 19. Juni 2017
Telecom Liechtenstein AG - 18. April 2017
Auswertung der Stellungnahmen durch das Amt für Kommunikation
Ansprechpersonen
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Office AK [email protected]