Deaktivierung "lilog"

Das Anmeldeverfahren «lilog» wird per 07.05.2025 deaktiviert. Für den Zugriff auf unsere Online-Dienste ist ab diesem Datum die eID.li zu verwenden. Informationen zur eID.li-Registrierung finden Sie unter www.eid.li.

Kinder, Minderjährige und Bevormundete

Kinder, Minderjährige und Bevormundete müssen für die Beantragung einer Identitätskarte in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters erscheinen.

Identitätskarten haben für Personen bis zum vollendeten 12. Altersjahr eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, ab dem vollendeten 12. Altersjahr sind sie 10 Jahre gültig.

  • Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr werden anstatt der Unterschrift auf der Identitätskarte drei Kreuze („xxx“) abgebildet.
  • Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird unter Grösse der Ausdruck 'im Wachstum' angegeben.

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