Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
Inhalt
Entsandte Arbeitnehmer können ihre Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die sich auf den Zeitraum der Entsendung beziehen, gegen ihren Arbeitgeber in Liechtenstein geltend machen und eine entsprechende Klage einreichen. Der Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns kann auch direkt gegen den Auftraggeber des Arbeitgebers geltend gemacht werden, sofern jener ein Unternehmer ist. Diese Haftung erstreckt sich auf jeden Auftraggeber in einer Auftragskette.
Klageeinreichung
Die Klage ist vor den ordentlichen Gerichten in Liechtenstein einzureichen. (www.gerichte.li)
Unentgeltliche Rechtsberatung, Prozessbeteiligung und Vertretung
In einfachen Fällen erteilen Gerichtpraktikanten unentgeltlich Rechtsberatung und verfassen Anträge, Klagen und sonstige Eingaben, allenfalls auch Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, sofern dies aufgrund der Umstände des Einzelfalles verantwortbar ist. Die Rechtsauskunft wird mündlich und in deutscher Sprache erteilt (weitere Informationen zur unentgeltlichen Rechtsberatung).
Vereinigungen mit Sitz im Inland, die nach ihren Statuten die Wahrnehmung der Interessen von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern bezwecken, können mit Einwilligung der beschwerten Person diese in einem von ihr eingeleiteten Verfahren vertreten oder sich als Dritte am Rechtsstreit beteiligen.
Gesetze
Ansprechpersonen
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Marcel Wessner [email protected] +423 236 69 09
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Martin Lenherr [email protected] +423 236 74 20