Ablauf der Akkreditierung in Liechtenstein

Antrag

Der Antrag auf eine liechtensteinische Akkreditierung ist bei der LAS einzureichen. Es müssen die Unterlagen nach der Verordnung über die Akkreditierung und Notifizierung eingereicht werden.

Begutachter

Die LAS gibt dem Antragsteller die Begutachter (beauftragte ausländische Akkreditierungsstelle / Fachexperten) bekannt. Dieser hat das Recht, andere Begutachter zu verlangen.

Begutachtung

Die eingereichten Unterlagen werden vom Begutachter vorab begutachtet. Dann erfolgt ein Audit in den Räumen des Antragstellers. Dieser hat Zutritt zu gewähren und alle Auskünfte, die für die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen erforderlich sind, zu erteilen.

Überprüfung durch den Akkreditierungsrat

Nach Abschluss des Gutachtens wird es durch den Akkreditierungsrat geprüft. Dieser gibt eine Empfehlung ab. ist die Empfehlung zustimmend, erteilt die LAS die Akkreditierung; die akkreditierte Stelle erhält eine Urkunde. Die Dauer der Akkreditierung beträgt 5 Jahre.

Umweltbetriebsprüfung

Hat ein zugelassener Umweltgutachter (ein in Liechtenstein akkreditierter oder ein ausländischer Gutachter, der von der LAS anerkannt ist) einen Betrieb auf umweltrelevante Anforderungen begutachtet, hat dieser Betrieb das Recht, den geprüften Standort in die Liste der EU eintragen zu lassen und das vorgesehene EU-Emblem zu tragen.

Ansprechpersonen