Kriminalität und Terrorismus
Als Vertragsstaat des UNO-Übereinkommens gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) und der Zusatzprotokolle zu Menschenhandel, Migrantenschlepperei und Feuerwaffenhandel konzentriert sich Liechtenstein auf Präventionsmassnahmen sowie Massnahmen, die Kriminellen die finanziellen Anreize für Straftaten entziehen. Liechtenstein nimmt ausserdem an den jährlich in Wien stattfindenden Sitzungen der UNO-Kommission für Verbrechensbekämpfung und Strafrechtspflege (CCPCJ) teil und engagiert sich für die Stärkung der direkten Zusammenarbeit der zuständigen Behörden.
Liechtenstein setzt sich aktiv für die internationale Zusammenarbeit zur Terrorismusbekämpfung ein und hat alle 16 einschlägigen UNO-Rechtsinstrumente ratifiziert und implementiert. Liechtenstein kommt seinen Verpflichtungen zur Berichterstattung an den zuständigen Ausschuss des Sicherheitsrats (CTC) nach, der die Umsetzung der Massnahmen zur globalen Terrorismusbekämpfung nach Resolution 1373 (2001) in allen UNO-Mitgliedsländern überprüft. Weiter engagiert sich Liechtenstein im Bereich der Counter-Terrorism Implementation Task Force (CTITF). Zudem ist Liechtenstein Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens von 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus und nimmt an den Arbeiten des Europaratskomitees zur Terrorismusbekämpfung (CODEXTER) teil.
Eine effiziente Terrorismusbekämpfung muss auf der Grundlage der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Einhaltung und des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten erfolgen. Ein Augenmerk gilt deshalb den Ursachen von Terrorismus als wichtiges Element der Vorbeugung von Radikalisierung sowie dem Opferschutz.