Vertrauensliste
Allgemeine Informationen
Bei der vorliegenden Liste handelt es sich um die Vertrauensliste mit Angaben zu den - aktuell und/oder in der Vergangenheit - in Liechtenstein niedergelassenen, qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern, die von Liechtenstein beaufsichtigt werden/wurden, sowie mit Angaben zu den von ihnen angebotenen qualifizierten Vertrauensdiensten gemäss der eIDAS-VO (EWR-Rechtssammlung: Anh. XI – 5i.01).
Die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen wurde durch die Entscheidung 2009/767/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 erleichtert, mit der die Mitgliedstaaten erstmals zur Aufstellung, Führung und Veröffentlichung von Vertrauenslisten mit Angaben zu Zertifizierungsdiensteanbietern verpflichtet wurden, die gemäss der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen öffentlich qualifizierte Zertifikate ausstellen und von den Mitgliedstaaten beaufsichtigt und akkreditiert werden. Mit der gegenständlichen Vertrauensliste wird die im Wege der Entscheidung 2009/767/EG aufgestellte Vertrauensliste fortgeschrieben.
Spezifische Informationen
In Liechtenstein wird die eIDAS-VO durch das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SigVG, LGBl. 2019 Nr. 114) und die auf seiner Grundlage erlassenen Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung (SigVV, LGBl. 2019 Nr. 180) durchgeführt.
Gemäss Art. 11 SigVG ist das AK die Aufsichtsstelle nach Art. 17 eIDAS-VO und beaufsichtigt alle in Liechtenstein niedergelassenen Vertrauensdiensteanbieter (VDA), die Vertrauensdienste in Liechtenstein erbringen. VDA haben die in der eIDAS-VO vorgesehenen und in SigVG und SigVV (insbesondere Art. 3ff) umgesetzten Anforderungen der eIDAS-VO zu erfüllen. Die Erfüllung der Anforderungen wird vom AK auf der Grundlage von Art. 11 und 12 SigVG geprüft.
Das AK ist weiters mit der Führung und Veröffentlichung der „Vertrauensliste“ gemäss Art. 22 eIDAS-VO betraut (Art. 11 Abs. 4 Bst. a SigVG). Die Vertrauensliste enthält Informationen über alle qualifizierten VDA, die in Liechtenstein niedergelassen sind oder waren und deren qualifizierte Vertrauensdienste. Nichtqualifizierte VDA und deren Vertrauensdienste werden auf Antrag in die Liste aufgenommen. Das AK stellt die maschinenlesbare Vertrauensliste im Format XML nach ETSI TS 119 612 V2.1.1 der interessierten Öffentlichkeit bereit. Die Liste wird bei Änderungen und jedenfalls alle sechs Monate aktualisiert.
Die Vertrauensliste kann hier heruntergeladen werden:
Maschinenlesbare Form der vertrauenswürdigen Liste
Gesetze
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Gesetz vom 27. Februar 2019 über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (Signatur- und Vertrauensdienstegesetz; SigVG)
Externer Link
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Verordnung vom 9. Juli 2019 über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung; SigVV)
Externer Link
Ansprechpersonen
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Markus Skarohlid [email protected] +423 236 6481