Datenschutzhinweis

Nachfolgend informiert Sie das Amt für Umwelt als verantwortliche Stelle gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit. Die folgenden Hinweise gelten gleichermassen für LandwirtInnen, JägerInnen, BetriebsinhaberInnen und Privatpersonen sowie weitere, von der Datenverarbeitung betroffene Personen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat vornehmlich den Zweck, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, der uns obliegt. Dieser umfasst die allgemeine Beratung sowie die Bewilligung von Anlagen und verschiedenen Eingriffen in Natur und Umwelt jeglicher Art. 

Vornehmlich üben wir folgende verarbeitende Tätigkeiten aus:

  • Führen von Anlagenkatastern
  • Erstellen von Bewilligungen für diverse Anlagen oder Eingriffen in Natur und Umwelt 
  • Erstellen von Verordnungen zu Gesetzen über den Schutz von Natur und Umwelt
  • Auszahlung von Förder- oder anderen Beiträgen in der Landwirtschaft, dem Natur- und Umweltschutz sowie dem Wald
  • Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Natur- und Umweltschutzes sowie der Landwirtschaft  
  • Ausstellen von Jagdkarten

Die Rechtsgrundlagen für die verarbeitenden Tätigkeiten sind in den Vorschriften der einzelnen Spezialgesetze über den Schutz von Natur und Umwelt festgehalten, jeweils in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Bst. e) DSGVO. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften, die den Umweltschutz, den Natur- und Landschaftsschutz, den Gewässerschutz, die Walderhaltung, die Jagd, die Fischerei, den Artenschutz, die Bodenerhaltung, den Umgang mit Organismen und den Klimaschutz betreffen. Hinzu kommen der Zollvertrag sowie EU-Richtlinien und Verordnungen. Werden die personenbezogenen Daten nicht auf Basis des öffentlichen Auftrags verarbeitet, ist im Einzelfall die Rechtsgrundlage Ihre Einwilligung gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO. Für verarbeitende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausstellung von Jagdkarten gelten darüber hinaus Art. 6 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 10 DSGVO und Art. 21 Abs. 1 Bst. b Ziff. 2 Datenschutzgesetz.

Folgende personenbezogene Daten werden bei der Ausübung unserer Tätigkeiten erhoben, erfasst und weiterverarbeitet:

  • Bei natürlichen Personen: Name, Vorname, Adresse, Anschrift, Telefonnummer und eMail-Adresse.Für die Ausstellung von Jagdkarten werden zudem auch Daten über strafrechtliche Verurteilungen sowie Gesundheitsdaten verarbeitet.  
  • Bei Juristischen Personen: Firmenadresse, eMail-Adresse, NOGA-Nummer, Kontaktdaten von Ansprechpersonen, Anzahl Mitarbeitende.

Sofern die Daten nicht bei Ihnen persönlich erhoben werden, stammen die Angaben zu den personenbezogenen Daten aus folgenden Quellen: Zentrale Stammdaten FL (ZSD), Grundbuch.

Das Amt für Umwelt übermittelt Ihre Daten an die mit der Durchführung von Prüfungen und anderen Verfahren beauftragten Stellen, welche sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach erwähnten Rechtsgrundlagen benötigen.

Die Übermittlung personenbezogener Daten in die Schweiz als Drittland erfolgt aufgrund des Zollvertrags. Der Schweiz wurde durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau attestiert gemäss Artikel 45 DSGVO.

Die Speicherdauer der Datenverarbeitung richtet sich nach spezialgesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen bzw. dem Archivgesetz. Ist der Zweck der Datenverarbeitung erreicht und stehen der Vernichtung Ihrer Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen, werden die personenbezogenen Daten den entsprechenden Löschkonzepten zugeführt.

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in der Datenschutzerklärung der Liechtensteinischen Landesverwaltung.