Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer Gesellschafter/Gesellschafterinnen zu einem wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Zweck, wobei mindestens ein/eine Gesellschafter/Gesellschafterin als Kommanditierter/Komanditierte (Komplementär/Komplementärin) unbeschränkt und ein oder mehrere Kommanditäre/Kommanditärinnen (Kommanditisten) nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (Kommanditsumme) haften. Die Kommanditgesellschaft ist als sog. Personengesellschaft zwar keine juristische Person, dennoch ist sie rechts- und parteifähig.
Die Kommanditgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden.
Merkblätter
Gesetze
Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.
Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.