Bekämpfung von Folter und Todesstrafe
Liechtenstein sprach sich wiederholt für die Bekräftigung des absoluten Folterverbots aus und unterstützte Bemühungen, die darauf abzielen, Folter und unmenschlicher Behandlung von Gefangenen durch geeignete Massnahmen zu vermeiden. Dementsprechend ist Liechtenstein sowohl Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch der Anti-Folterkonvention der UNO. Es hat zudem das Recht des UNO-Ausschusses gegen Folter (CAT) zur Prüfung von Individualbeschwerden anerkannt. Seit 1992 ist Liechtenstein auch Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Mit diesem Übereinkommen wurde ein unabhängiges Expertengremium (CPT) eingerichtet, das ein präventives Besuchssystem in den Gefängnissen der Vertragsstaaten durchführt. Das Expertengremium hat Liechtenstein bisher drei Mal besucht und die Massnahmen der Behörden zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe überprüft. Als weiteres wichtiges Instrument zur Folterbekämpfung bzw. -prävention dient das Fakultativprotokoll zur Anti-Folterkonvention der UNO, zu dessen Vertragsparteien Liechtenstein seit 2006 gehört.
Gegen die Todesstrafe engagiert sich Liechtenstein sowohl im dritten Ausschuss der UNO-Generalversammlung als auch im Europarat.