Zweigniederlassung

Die Zweigniederlassung ist ein kaufmännischer Betrieb, der zwar rechtlich Teil eines Hauptunternehmens ist, von dem er abhängt, der aber in eigenen Lokalitäten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie das Hauptunternehmen ausübt und dabei eine gewisse wirtschaftliche und geschäftliche Selbstständigkeit geniesst.

Eine Verbandsperson kann neben ihrem (Haupt-) Sitz eine oder mehrere Zweigniederlassungen haben.

Es wird unterschieden zwischen Zweigniederlassungen einer inländischen Unternehmung, einer Unternehmung mit Hauptsitz im EWR sowie einer Unternehmung mit Hauptsitz ausserhalb des EWR. Entsprechend unterscheiden sich die Eintragungsvoraussetzungen.

Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.

Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die  Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.