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Gründung & Führung
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
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Handelsregister (HR)
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Eintragungen
- Anstalt
- Aktiengesellschaft
- Besondere Rechtsformen
- Europäische Gesellschaft
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Genossenschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kollektiv- bzw. Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Registriertes Treuunternehmen
- Stiftung
- Treuhandverhältnis
- Verein
- Zweigniederlassung
- Firmen- bzw. Namensabklärung
- Firmenindex / Handelsregisterauszug
- Hinterlegung im Handelsregister
- Öffentliche Beurkundung
- Öffentlichkeit des Registers
- Online Gründung einer GmbH
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Eintragungen
- Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP)
- Start-Up Szene
- Aktionärsrechte
- Auslandsgeschäft
- Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA)
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Personal
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Ausbildung von Lernenden
- Berufsbildungsverantwortliche
- Koordinationsstelle für junge SpitzensportlerInnen
- Bildungsbericht
- Fachkundige individuelle Begleitung FiB
- Generelle Standortbestimmung
- Lehrbetriebsportal
- Lehrbetriebsverbund
- Lehrvertrag
- Überbetriebliche Kurse
- Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden
- Vignette für Lehrbetrieb
- Mutterschaft
- Meldepflicht
- Versicherung
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF/BGM)
-
Ausbildung von Lernenden
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Steuern, Abgaben & Versicherung
- Direkte Steuern juristische Personen
- eTax / elektronische Steuererklärung
- Selbstanzeige
- Lohn-/Quellensteuer
- Mehrwertsteuer
- Grundstücksgewinnsteuer
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Informationsaustausch
- Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Kurzarbeitsentschädigung
- Schlechtwetterentschädigung
- Personalvorsorge
- Sozialversicherungspflicht
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
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Sicherheit & Schutz
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Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Katastrophen und Notfall
- Konsumentenschutz
- Lebensmittel, Verbraucherschutz, Konsumentenschutz
- Marktüberwachung
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Arbeitssicherheit
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Finanzierung & Förderung
- Beratung zu Forschung und Innovation
- Förderung von Forschung und Innovation
- Förderinstrumente
- Grundpfandrechte
- Energie / Energiefachstelle
- Anschubfinanzierung Medienunternehmen
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Bauen, Umwelt & Immobilien
- Abfallentsorgung
- Baugesuch Umweltschutz
- Baubewilligung - eBaugesuch
- Biologische Sicherheit
- Chemikalien
- Energienutzung
- Energie / Energiefachstelle
- Gewässerschutz
- Grundverkehr
- Landwirtschaft
- Landesforstbetrieb
- Lärm
- Natur, Landschaft
- Gefahrengut, Störfälle
- Gefahrgutbeauftragter
- Strahlung
- Umweltbelastung
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Grundstück und Eigentum
- Amtliche Schätzungen
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Dienstbarkeiten
- Grundbuchauszüge
- Grundpfandrechte
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
- Parzellenteilungen und -vereinigungen
- Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte
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Amtliche Vermessung (AV)
- Beteiligte Stellen
- Verfahren der Amtlichen Vermessung
- Nachführung/ Mutationen
- Nachführungsgeometer
- Ebenenmodell der Amtlichen Vermessung
- Detaillierungsgrad
- Rechtsgrundlagen/Instruktionen
- Amtliche Vermessungsschnittstelle
- Bezugsrahmenwechsel auf LV95
- Datenausgabe
- Richtlinien und Dokumente Amtliche Verrmessung
- Geodatenportal
- Bauen in Gefahrenzonen
- Erdebengerechtes Bauen
- Materielle & immaterielle Güter
- Register & Kataster
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Warenverkehr & Dienstleistungen
- Import und Export von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und Produkten tierischen Ursprungs
- Exportunterstützung für KMU
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Schweizer Unternehmens- identifikationsnummer (UID)
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
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Berichtspflichten & Bewilligungen
- Aufenthalt, Migration und Integration
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
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- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
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- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
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- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Marktüberwachung
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Unternehmen übergeben & auflösen
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Branchen, Berufe & Verbände
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
- Apotheker
- Arzt
- Augenoptiker
- Chiropraktor
- Dentalhygieniker
- Drogist
- Ergotherapeut
- Ernährungsberater
- Hebamme
- Labormedizinischer Diagnostiker
- Logopäde
- Medizinischer Masseur
- Naturheilpraktiker
- Osteopath
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Physiotherapeut
- Psychologe
- Psychotherapeut
- Zahnarzt
- Ärzte Gesellschaften
- Gesundheitsberufe Gesellschaften
- Rechtsbehelfe/Rechtsmittel
- Vorübergehende oder gelegentliche grenzüberschreitende Berufsausübung in Liechtenstein
- Heilmittel
- Arzneimittel
- Betäubungsmittel
- Medizinprodukte / In Vitro Diagnostika
- Blut und Blutprodukte
- Gewebe und Zellen
- Strahlenschutz
- Elektronisches Gesundheitsdossier
- Tierärzte und andere Tiergesundheitsberufe
- Meldung von Vorfällen mit Hunden
-
Tierhaltung und Tierbetreuung
- Bewilligungspflichtige Tätigkeiten bei Tieren
- Bewilligungspflichtige Haltung von Tieren
- Registrierung von Tieren und Tierhaltungen
- Nutztiere und Pferde
- Korrekter Umgang mit Tieren, Tierschutz
- Tiergesundheit und Tierseuchen
- Tiertransporte
- Tierschutzmeldung an das ALKVW
- Notschlachtung
- Entsorgung Tierkörper
- Tierschutzbeauftragter
- Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
- Branchenverbände & Institutionen
-
Gesundheitsberufe / Heilmittel
Diverse Prüfungen
1. Einhaltung der Eintragungspflichten (Art. 986 ff. PGR)
Gesetz und Verordnung bestimmen, wer zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet ist sowie den Umfang der Eintragung, insbesondere welche Tatsachen und Verhältnisse in das Handelsregister eingetragen werden (vgl. Art. 962 Abs. 1 PGR).
Ist eine Tatsache im Handelsregister eingetragen, muss auch jede Änderung dieser Tatsache eingetragen werden. Die Anmeldung zur Eintragung von Änderungen hat unverzüglich, d.h. so schnell wie möglich nach der entsprechenden Beschlussfassung und sobald sämtliche zur Eintragung erforderlichen Belege und Dokumente vorliegen, zu erfolgen (Art. 965 Abs. 1 PGR).
Bevor eine Eintragung im Handelsregister vorgenommen wird, hat das Amt für Justiz zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind (Art. 986 Abs. 1 PGR).
Stimmt eine Eintragung im Handelsregister mit den Tatsachen nicht mehr überein, hat das Amt für Justiz den oder die Anmeldepflichtigen unter Hinweis auf die Vorschriften und Androhung einer Ordnungsbusse oder in schwerwiegenden Fällen unter sofortiger Verhängung einer Ordnungsbusse aufzufordern, binnen 14 Tagen die erforderliche Änderung oder Löschung vorzunehmen (Art. 968 Abs. 1 PGR). Ein besonders schwerwiegender Fall liegt bspw. dann vor, wenn es über einen längeren Zeitraum versäumt wurde, die Eintragung der Auflösung und Liquidation sowie des Liquidators anzumelden und somit der Anschein erweckt wird, dass sich die betreffende Gesellschaft nicht in Liquidation befindet.
Ausserdem hat das Amt für Justiz die Beteiligten zur Erfüllung ihrer Anmeldepflicht anzuhalten und nötigenfalls die vorgeschriebenen Eintragungen von Amts wegen vorzunehmen (Art. 987 Abs. 1 PGR).
2. Einhaltung der Offenlegungspflicht (Art. 1130 PGR)
Gesetzliche Vertreter von Gesellschaften im Sinne von Art. 1063 PGR haben die ordnungsgemäss gebilligte Jahresrechnung und, sofern nicht auf die prüferische Durchsicht (Review) gemäss Art. 1058a PGR verzichtet wurde, den Prüfungsbericht spätestens vor Ablauf des zwölften Monats nach dem Bilanzstichtag beim Amt für Justiz einzureichen (Art. 1122 PGR). Gleiches gilt für die gesetzlichen Vertreter einer konsolidierungspflichtigen Gesellschaft, welche die ordnungsgemäss gebilligte konsolidierte Jahresrechnung und den Prüfungsbericht beim Amt für Justiz einreichen müssen (Art. 1124 PGR).
Das Amt für Justiz prüft, ob die offenzulegenden Unterlagen fristgerecht und vollzählig eingereicht und von den zuständigen Personen nach Art. 1056 PGR unterzeichnet wurden (Art. 1130 Abs. 1 PGR). Gibt die Prüfung Anlass zur Annahme, dass von der Grösse der Gesellschaft abhängige Erleichterungen nicht hätten in Anspruch genommen werden dürfen, kann das Amt für Justiz von der Gesellschaft innerhalb einer angemessenen Frist Angaben über die Nettoumsatzerlöse und die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlangen. Unterlässt die Gesellschaft die fristgerechte Mitteilung, so gelten die Erleichterungen als zu Unrecht in Anspruch genommen (Art. 1130 Abs. 2 PGR)
Merkblätter
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Merkblatt zur Rechnungslegung, Buchführung und Offenlegung der Jahresrechnung
Externer Link
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Factsheet concerning rendering of accounts, bookkeeping and disclosure of annual financial statements
Externer Link
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Merkblatt betreffend die Führung, Aufbewahrung und Archivierung von Geschäftsbüchern
Externer Link
3. Datenerhebung (Art. 988 PGR iVm Art. 50 HRV)
Das Amt für Justiz ist verpflichtet, die Inhaber eintragungspflichtiger Gewerbe zu ermitteln und ihre Eintragung herbeizuführen.
Ferner hat das Amt für Justiz die Eintragungen festzustellen, die mit den Tatsachen nicht mehr übereinstimmen.
Zu diesem Zweck sind sowohl Gericht- und Verwaltungsbehörden verpflichtet, das Amt für Justiz bei Erfüllung seiner Obliegenheiten zu unterstützen und ihm insbesondere eintragungspflichtige Tatsachen und Verhältnisse jeder Art anzuzeigen (Art. 988 PGR).
Das Amt für Justiz hat mindestens einmal in zwei Jahren die Gemeinde- oder Verwaltungsbehörden zu ersuchen, ihm von neu gegründeten Gewerben oder von Änderungen eingetragener Tatsachen Kenntnis zu geben (Art. 50 Abs. 2 HRV).
4. Einhaltung des Täuschungsverbotes (Art. 989 PGR)
Das Amt für Justiz hat von Amtes wegen oder auf Verlangen der Staatsanwaltschaft oder Anzeige einer Drittperson gegen denjenigen einzuschreiten, der das Amt im Eintragungsver-fahren zur Beurkundung einer zur Täuschung geeigneten Tatsache verleitet hat, der für ein eingetragenes Unternehmen eine nicht mit der Eintragung übereinstimmende Firma verwendet, der für ein nicht eingetragenes Unternehmen eine zur Täuschung geeignete Bezeichnung verwendet oder der in Verbindung mit einer Firma oder Geschäftsbezeichnung ein Bildzeichen, wie z.B. Wappen, verwendet, welches geeignet ist, eine Täuschung über die Nationalität oder Internationalität des Unternehmens zu bewirken (Art. 989 Abs. 1 PGR).