Notfallplanung
Wenn sich ein grösseres Naturereignis ankündigt, geht es darum, durch eine rasche Warnung der Einsatzkräfte, die Folgen so weit wie möglich einzugrenzen. Nur Dank rechtzeitiger Information und mit Hilfe von Notfallplänen ist es unseren Einsatzkräften vor Ort möglich das Schadensausmass durch Sofortmassnahmen, wie z.B. der Unterhalt von Geschiebesammlern, die Errichtung mobiler Sperren oder im Notfallder Evakuation von gefährdeten Personen, zu minimieren.
Hierzu wurden für verschiedene Ereignisse durch das ABS Einsatzplanungen erstellt, die laufend aktualisiert und zusammen mit den verantwortlichen Personen vor Ort geübt werden:
- Lawinendienst
- Wasserwehren (Binnengewässer und Rhein)
- Sturmwehr
- Waldbrand
Organisation und Aufgaben
Der Lawinendienst wurde in den 70er Jahren gegründet und ist primär für die Prävention und Intervention bei Lawinenereignissen zuständig.
Die Mitglieder des Lawinendienstes werden von der Regierung für die Dauer von vier Jahren bestellt. Insbesondere ist der Lawinendienst verantwortlich für den Schutz der bewohnten Siedlungen, der öffentlichen Verkehrswege sowie der gekennzeichneten Winterwanderwege.
Während den Wintermonaten wird die Schneesituation durch die Kerngruppe ständig beobachtet und erforderliche Messdaten erhoben. Daraus resultieren Handlungsempfehlungen und geeignete Sicherungsmassnahmen bis hin zu Evakuierungen. Je nach Massnahmen werden sowohl die Bevölkerung wie auch die Medien zeitnah informiert. Die aktuell getroffenen Massnahmen werden hier publiziert.
Der weissen Gefahr vorbeugen
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Die Lawinengefahr ist europaweit in einer Skala von eins bis fünf kategorisiert, beachten Sie dazu das aktuelle Lawinenbulletin für unsere Region.
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Rüsten Sie sich für den Wintersport ausserhalb der Piste mit Lawinenverschüttetensuchgerät, Schaufel und Sonde aus und passen Sie Ihr Verhalten den entsprechenden Verhältnissen an.
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Nutzen Sie die kostenlose Trainingsanlage für Lawinenverschüttetensuchgeräte beim Kirchlein in Malbun.
Nützliche Links
Ansprechpersonen
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Lawinendienst Email Lawinendienst
Gesetze
Berggebiet - Erhaltung und Entwicklung, BGS-VerordnungAnsprechpersonen
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Stephan Wohlwend [email protected] +423 236 6404