Ärzte Gesellschaften
Administrativer Ablauf für die Gründung von Ärzte Gesellschaften
Folgend der Ablauf zur Gründung von Ärzte Gesellschaften:
- Antrag mittels Formular mit allen erforderlichen Beilagen beim Amt für Gesundheit einreichen.
- Überprüfung der eingereichten Unterlagen durch das Amt für Gesundheit.
- Wenn alles den Anforderungen entspricht, erfolgt eine Bescheinigung an das Amt für Justiz, Handelsregister sowie an den Antragsteller.
- Gründung der Firma und Eintrag im Handelsregister.
- Einreichen des Nachweises über den Eintrag in das Handelsregister (Handelsregisterauszug) durch den Antragsteller beim Amt für Gesundheit.
- Erstellen einer gebührenpflichtigen Verfügung und Eintragung in die Liste der Ärztegesellschaften durch das Amt für Gesundheit.
- Gebühren für die Eintragung in die Liste der Ärztegesellschaften: 2000 Franken.
Hier finden Sie das Antragsformular für Ärztegesellschaften
Ansprechpersonen
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Wendula Matt [email protected] +423 236 7337