Ärzte Gesellschaften

Administrativer Ablauf für die Gründung von Ärzte Gesellschaften

Folgend der Ablauf zur Gründung von Ärzte Gesellschaften:

  1.  Antrag mittels Formular mit allen erforderlichen Beilagen beim Amt für Gesundheit einreichen.
  2.  Überprüfung der eingereichten Unterlagen durch das Amt für Gesundheit.
  3.  Wenn alles den Anforderungen entspricht, erfolgt eine Bescheinigung an das Amt für Justiz, Handelsregister sowie an den Antragsteller.
  4.  Gründung der Firma und Eintrag im Handelsregister.
  5.  Einreichen des Nachweises über den Eintrag in das Handelsregister (Handelsregisterauszug) durch den Antragsteller beim Amt für Gesundheit.
  6.  Erstellen einer gebührenpflichtigen Verfügung und Eintragung in die Liste der Ärztegesellschaften durch das Amt für Gesundheit.
  7.  Gebühren für die Eintragung in die Liste der Ärztegesellschaften: 2000 Franken.

Hier finden Sie das Antragsformular für Ärztegesellschaften

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