Neue Identitätskarte und neuer Aufenthaltsausweis, Anpassungen am biometrischen Aufenthaltsausweis

Projektkurzbeschreibung

Mit Beschluss Nr. 50/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 17. März 2023 wurde die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, ins EWR-Abkommen beschlossen. Damit werden die allgemeinen Anforderungen an nationale Personalausweise/Identitätskarten und Aufenthaltsausweise festgelegt. Die Identitätskarte (ID) und die Aufenthaltsausweise (AA) Liechtensteins haben die Anforderungen dieser EU-Verordnung bereits weitgehend erfüllt. Um die definierten Anforderungen weiterhin einhalten zu können, müssen das Design der ID und des AA sowie die Personalisierungsinfrastruktur angepasst werden. Beim biometrischen Aufenthaltsausweis (BPP) muss das Kartendesign nicht angepasst werden, da dieses bereits vollständig den EU-Vorgaben entspricht. Jedoch ist der Personenkreis, welcher diese Karte erhält, aufgrund der EU-Verordnung zu erweitern.

Projektergebnisse

Identitätskarten (ID):

  • Neues Kartendesign
  • Neuer hochsicherverschlüsselter Chip zur Speicherung der biometrischen Daten

Aufenthaltsausweis (AA):

  • Neues Kartendesign
  • Zweisprachigkeit der Karte (Deutsch/Englisch)

Biometrischer Aufenthaltsausweis (BPP)

  • Erweiterter Personenkreis: Familienangehörige von Staatsangehörigen von EWR-Mitgliedsstaaten oder der Schweiz mit einer Drittstaatsangehörigkeit

Termine

  • Ausgabe der neuen (ID, AA) und angepassten (BPP) Karten: 03. Januar 2024

Status

  • Projekt umgesetzt