Sprachniveaus
A - Elementare Sprachverwendung
Niveau A1
Der Lernende kann
- vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden.
- Fragen zur Person stellen und beantworten.
- sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
Niveau A2
Der Lernende kann
- häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen und verwenden.
- vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden.
- die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
B - Selbstständige Sprachverwendung
Niveau B1
Der Lernende kann
- die Hauptpunkte zu vertrauten Themen wie Arbeit, Schule oder Freizeitthemen verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird.
- die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet.
- sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern.
- über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Niveau B2
Der Lernende kann
- die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen.
- im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen verstehen.
- sich so fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachler ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist.
- sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
C - Kompetente Sprachverwendung
Niveau C1
Der Lernende kann
- ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen.
- sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen.
- die Sprache im gesellschaftlichen, beruflichen und ausbildungsbezogenen Leben wirksam und flexibel gebrauchen.
- sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
Niveau C2
Der Lernende kann
- praktisch alles, was er oder sie liest oder hört, mühelos verstehen.
- Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben.
- sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesExterner Link
Gesetz über die Ausländer - AuG
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Heimatschriftengesetz
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Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG - Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige
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Personenfreizügigkeitsverordnung; PFZV - Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige
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Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren - VEV
Mehr Links
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Verordnung über den Vollzug von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht - ZVV
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Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht
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Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz
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Verordnung über die Integration von Ausländern - AIV
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Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern - ZAV
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Ansprechpersonen
-
Michaela Nigg [email protected] +423 236 6159