Vertrauensdiensteanbieter (VDA)
Als Aufsichtsstelle obliegt dem AK die laufende Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen der eIDAS-VO, des Signatur- und Vertrauensdienstegesetzes (SigVG) und der Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung (SigVV).
Nach Art. 7 Abs. 1 SigVG hat die Mitteilung über die Absicht, qualifizierte Vertrauensdienste zu erbringen, in elektronischer Form an die Aufsichtsstelle zu erfolgen. Darüber hinaus haben VDA, die qualifizierte Vertrauensdienste erbringen bzw. anbieten wollen, besondere Anforderungen zu erfüllen, die sich aus der eIDAS-VO, dem SigVG und der SigVV ergeben.
Um die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen und Anforderungen sicherzustellen, haben VDA vor Beginn ihrer Tätigkeit und danach regelmässig alle 24 Monate eine Konformitätsbewertung durch eine dafür qualifizierte Konformitätsbewertungsstelle durchführen zu lassen und dem AK als Aufsichtsstelle die entsprechenden Konformitätsbewertungsberichte vorzulegen.
Aktuell bietet kein Anbieter qualifizierte Vertrauensdienste in Liechtenstein an.
Folgende Anbieter haben in der Vergangenheit qualifizierte Vertrauensdienste in Liechtenstein angeboten, ihre Dienste jedoch eingestellt:
FLZ-Anstalt |
Erste Meldung eines qualifizierten Zertifikats: 26. Mai 2009 Akkreditierung als Zertifizierungsdiensteanbieter (nach SigG): 15. Sep. 2009 Einstellung der qualifizierten Dienste: 31. März 2022 Die FLZ Anstalt bietet seit der Einstellung der qualifizierten Zertifizierungsdienste keine Vertrauensdienste mehr in Liechtenstein an. Sämtliche ausgestellten Zertifikate wurden von der FLZ Anstalt widerrufen. Die Widerrufslisten der qualifizierten Zertifikate der FLZ Anstalt sind unter den nachstehenden Links veröffentlicht: http://crl.a-trust.at/crl/lisign-qualified-01 http://crl.a-trust.at/crl/lisign-qualified-05 http://crl.a-trust.at/crl/lisign-qualified-mobile-07
und stehen auch hier zum Abruf bereit: |
SwissSign AG |
Anzeige qualifiziertes Zertifikat: Ende Juni 2016 Abschluss der Überprüfung durch AK: 7. Dezember 2016 Einstellung der qualifizierten Dienste: 5. Februar 2020 SwissSign bietet seit der Einstellung der qualifizierten Zertifizierungsdienste keine Vertrauensdienste mehr in Liechtenstein an. Sämtliche ausgestellten Zertifikate wurden von SwissSign widerrufen. Die Widerrufslisten der qualifizierten Zertifikate der SwissSign sind unter den nachstehenden Links veröffentlicht und stehen auch hier zum Abruf bereit: Für „SwissSign LI Qualified Platinum CA 2016 - G22“ http://crl.swisssign.net/50AFCC078715476F38C5B465D1DE95AAE9DF9CCC Für „ SwissSign LI Platinum Qualified CA 2016 - G3“ http://crl.swisssign.net/562A3F9058F4175A14B2D7081B855B546A541A28 Der SwissSign Support steht unter Telefon |
Liechtensteinische Post AG |
Meldung qualifiziertes-Zertifikat: 23. Juni 2008 Akkreditierung: 15. September 2009 Entzug der Akkreditierung: 31. Dezember 2012 Aufgrund einer Einstellungsanzeige wurde der Liechtensteinischen Post AG die Akkreditierung als Zertifizierungsanbieter entzogen. Die Liechtensteinische Post AG hat alle im Zeitpunkt der Einstellung ihrer Tätigkeit gültigen Zertifikate, die als "LIEzertifikat" vermarktet wurden, widerrufen. Auch hinsichtlich ihres Zertifizierungsdienstes Liechtenstein Post Advanced CA hat die Liechtensteinische Post AG ihre Dienste eingestellt. Das Verzeichnis der widerrufenen qualifizierten LIEzertifikate im Format X.509 v2 gemäss RFC 5280, "Internet C.509 Public Key Infrastructure Certificate and Certificate Revocation List (CRL) Profile" ist bei QuoVadis unter Darüber hinaus können die Files auch hier heruntergeladen werden: |
Stand: 21. Juni 2022
Gesetze
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Gesetz vom 27. Februar 2019 über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (Signatur- und Vertrauensdienstegesetz; SigVG)
Externer Link
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Verordnung vom 9. Juli 2019 über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung; SigVV)
Externer Link
Ansprechpersonen
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Markus Skarohlid [email protected] +423 236 6481