Bodenschutz
Boden ist die knappste nicht erneuerbare Ressource unseres Landes. Er erfüllt zahlreiche ökonomische und ökologische Funktionen und ist damit für die Menschen von grundlegender Bedeutung: Er speichert und filtert unser Trinkwasser, liefert Nahrung, Biomasse, Erdwärme sowie mineralische Rohstoffe und ist die Grundlage der Biodiversität.
Der für die landwirtschaftliche Nutzung geeignete und dafür vorbehaltene Boden ist auf Dauer vor Zweckentfremdung zu schützen. Damit sollen im Gesamtinteresse eine ausreichende Eigenversorgung und die ländlichen Strukturen bewahrt bleiben.
Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit von Flächen (Eignung und Grösse) werden folgende Grundlagen angewendet:
Nach Art. 44 Abs. 3 des Umweltschutzgesetzes (USG; LBGl. 2008 Nr. 199) benötigen Auflandungen zur Wiederverwertung von Aushubmaterialien eine Bewilligung des Amtes für Umwelt. Auflandungen müssen den Bestimmungen der Gesetzgebung über den Umweltschutz, den Gewässerschutz und den Naturschutz entsprechen. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens vier Wochen (nach Abschluss des Eingriffsverfahrens).
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Maria Seeberger [email protected] +423 236 6601