22.04.2025 - Wartungsarbeiten eVertretung

Aufgrund planmässiger Wartungsarbeiten können bei der eVertretung heute Dienstag 22. April ab 19.00 Uhr kurzzeitige Unterbrechungen auftreten. Folgende eServices sind davon betroffen: eVertretung, eMWST, eZustellung, my.llv.li Wir danken für Ihr Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Deaktivierung "lilog"

Das Anmeldeverfahren «lilog» wird per 07.05.2025 deaktiviert. Für den Zugriff auf unsere Online-Dienste ist ab diesem Datum die eID.li zu verwenden. Informationen zur eID.li-Registrierung finden Sie unter www.eid.li.

Güter- und Personentransport

Jedes Unternehmen, das gewerblich Güter- oder Personentransporte durchführen will, benötigt hierfür eine Transportunternehmerbewilligung vom Amt für Volkswirtschaft.

Das Gesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen und die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte auf der Strasse (LGBl. 2006 Nr. 185) bildet die Grundlage für die im Inland gewerbsmässig betriebenen Personen- und Gütertransporte. Gewerbsmässig ist eine Tätigkeit, wenn sie regelmässig, selbständig und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird.

Die EWR-Bestimmungen über die Tätigkeit als TransportunternehmerIn gelten für Güterkraftverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 t und für Personenkraftverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen, welche über mehr als 9 Sitzplätze (inkl. Fahrer) verfügen. Die EWR-Richtlinie enthält u.a. Bestimmungen über die Zuverlässigkeit, die fachliche Qualifikation und die finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe Voraussetzungen).

Sofern die Fahrzeuge eines Unternehmens im Gütertransport maximal 3.5 t, oder im Personentransport max. 9 Sitzplätze (inkl. Fahrer) aufweisen, kann eine Transportunternehmerbewilligung bis zu dieser Grenze ausgestellt werden. Die Vorschriften über die fachliche Qualifikation und die finanzielle Leistungsfähigkeit entfallen dann.

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