Güter- und Personentransport
Jedes Unternehmen, das gewerblich Güter- oder Personentransporte durchführen will, benötigt hierfür eine Transportunternehmerbewilligung vom Amt für Volkswirtschaft.
Das Gesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen und die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte auf der Strasse (LGBl. 2006 Nr. 185) bildet die Grundlage für die im Inland gewerbsmässig betriebenen Personen- und Gütertransporte. Gewerbsmässig ist eine Tätigkeit, wenn sie regelmässig, selbständig und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird.
Die EWR-Bestimmungen über die Tätigkeit als TransportunternehmerIn gelten für Güterkraftverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 t und für Personenkraftverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen, welche über mehr als 9 Sitzplätze (inkl. Fahrer) verfügen. Die EWR-Richtlinie enthält u.a. Bestimmungen über die Zuverlässigkeit, die fachliche Qualifikation und die finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe Voraussetzungen).
Sofern die Fahrzeuge eines Unternehmens im Gütertransport maximal 3.5 t, oder im Personentransport max. 9 Sitzplätze (inkl. Fahrer) aufweisen, kann eine Transportunternehmerbewilligung bis zu dieser Grenze ausgestellt werden. Die Vorschriften über die fachliche Qualifikation und die finanzielle Leistungsfähigkeit entfallen dann.
Gesetze
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Zulassung als Strassentransportunternehmen und die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte auf der Strasse (Strassentransportgesetz; STG)
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Zulassung und die Ausübung der Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV), Verordnung
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Ansprechpersonen
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Sotirios Ioannidis [email protected] +423 236 68 93