Gesetzliche Grundlagen
Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmenden vor Unfällen, Krankheiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen. Einerseits enthält es Vorschriften über den Sicherheit- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz, anderseits Vorschriften über Arbeits und Ruhezeiten. Das Arbeitsgesetz sieht weitergehende Schutzmassnahmen für schwangere Frauen und stillende Mütter sowie für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Tatsächlich sind diese zwei Kategorien von Arbeitnehmenden bestimmten Risiken stärker ausgesetzt als andere. Diverse Verordnungen vervollständigen dieses Gesetz.
Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz (ArG)
Inhalt:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Plangenehmigung / Betriebsbewilligung
- Arbeitszeiten / Ruhezeiten / Schichtarbeit
- Sonderschutz für jugendliche Arbeitnehmer und Frauen
Verordnung I zum Arbeitsgesetz
Verordnung I zum Arbeitsgesetz (ArGV I)
Inhalt:
- Arbeits- und Ruhezeit (Pikett, Pausen, Höchstarbeitszeiten, Überzeit, Sonntags- und Nachtarbeit, Schichtarbeit, Lohnzuschlag, Arbeitszeitbewilligung)
- Massnahmen bei Nachtarbeit (Medizinische Untersuchung)
- Sonderschutz für Frauen (Mutterschaft)
- Besondere Pflichten (Betriebsordnung)
Verordnung II zum Arbeitsgesetz
Verordnung II zum Arbeitsgesetz (ArGV II)
Inhalt:
- Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern, welche keine Bewilligung für Nacht- oder Sonntagsarbeit benötigen
Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (ArGV)
Inhalt:
- Pflichten AG und AN
- Besondere Anforderungen ( Gebäude, Arbeitsumgebung, techn. Einrichtungen und Geräte, Arbeitsplätze, Bildschirm, PSA, Arbeitsorganisation, Lärm, gesundheitsgefährdende Stoffe und Strahlen, Sozialräume, Erste Hilfe, Unterhalt, Kennzeichnung, Reinigung)
Verordnung IV zum Arbeitsgesetz
Verordnung IV zum Arbeitsgesetz (ArGV IV)
Inhalt:
- Industrielle Betriebe
- Plangenehmigung
- Betriebsbewilligung
Verordnung V zum Arbeitsgesetz
Verordnung V zum Arbeitsgesetz (ArGV V)
Inhalt:
- Sonderbestimmungen über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmer bis zum vollendetem 18 Lebensjahr
Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
Inhalt:
- Allgemeines: Helm, Warnkleider
- Arbeitsmittel, Arbeitsplätze, Verkehrswege, Arbeitsumgebung
- Arbeiten auf Dächern , Absturzsicherungen
- Gerüste
- Graben, Schächte, Baugruben
- Rückbau, Abbruch
- Untertagebau, Abbau Kies und Gestein, Arbeiten am hängenden Seil und in Rohleitungen
Verordnung über die Sichere Verwendung von Kranen
Verordnung über die Sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung; KranV)
Inhalt:
- Verwendung von Kranen
- Kranführerausweis und Kranführerausbildung
- Kontrolle der Kranen
Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Druckgeräten
Arbeit in Industrie und Gewerbe
Schweizerische Verordnung, welche auf Grund des Zollvertrag in Liechtenstein anwendbar ist.
Gesetz vom 29. November 1945 betreffend die Arbeit in Industrie und Gewerbe (Arbeiterschutzgesetz)
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Richtlinien der Europäischen Union, auf die in den Verordnungen Bezug genommen wird, können kostenlos über die EUR-Lex Datenbank bezogen werden.