Periodische Fahrzeugprüfungen
Intervall: erstmals 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, dann alle 2 Jahre
Dauer der Prüfung: 20 min.
Prüfungsbedingungen:
- Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
- Technische Änderungen melden gemäss “Meldepflicht des Halters“ (VTS Art. 34 Abs. 2)
Intervall: erstmals 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, dann alle 2 Jahre
Dauer der Prüfung: 20 min.
Prüfungsbedingungen:
- Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
- Technische Änderungen melden gemäss “Meldepflicht des Halters“ (VTS Art. 34 Abs. 2)
- Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis und Abgaswartungsdokument vorhanden
Intervall: erstmals 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, dann alle 2 Jahre
Dauer der Prüfung: 30 min.
Prüfungsbedingungen:
- Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
- Technische Änderungen melden gemäss “Meldepflicht des Halters“ (VTS Art. 34 Abs. 2)
- Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis und Abgaswartungsdokument vorhanden
- Lieferwagen müssen auf 75% des Gesamtgewichts beladen werden
Intervall: erstmals 1 Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung, dann jährlich
Dauer der Prüfung: 30 min
Prüfungsbedingungen:
- Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
- Technische Änderungen melden gemäss “Meldepflicht des Halters“ (VTS Art. 34 Abs. 2)
- Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis, Abgaswartungsdokument und Prüfbericht des Tachografen vorhanden
Intervall: erstmals 1 Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung, dann jährlich
Dauer der Prüfung:
- 2 Achsen: 40 min.
- 3-4 Achsen: 50 min.
- ADR-Prüfung: +30 min.
Prüfungsbedingungen:
- Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
- Technische Änderungen melden „Meldepflicht des Halters" (VTS Art. 34 Abs. 2)
- folgende Fahrzeugpapiere müssen vorhanden sein: Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis, Abgaswartungsdokument, Prüfberichte für Tachograf, Geschwindigkeitsbegrenzer und Tripon für ADR Fahrzeuge B3 Formular und evtl. Tankprüfung „EGI“
Intervall: erstmals 1 Jahr nach der 1. Inverkehrssetzung, dann jährlich
Dauer der Prüfung:
- Gesellschaftswagen: 40 min.
- Gelenkbus: 50 min.
Prüfungsbedingungen:
- Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
- Technische Änderungen melden „Meldepflicht des Halters" (VTS Art. 34 Abs. 2)
- folgende Fahrzeugpapiere müssen vorhanden sein: Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis, Abgaswartungsdokument, Prüfberichte für Tachograf und Geschwindigkeitsbegrenzer
Intervall:
- bis 0.75 t = Keine periodische Nachprüfung
- bis 3.5 t = erstmals 4 Jahren nach der 1. Inverkehrsetzung, dann alle 2 Jahre
- über 3.5 t = erstmals 1 Jahr nach der 1. Inverkehrsetzung, dann jährlich
- Anhänger zum Personentransport = erstmals 1 Jahr nach der 1. Inverkehrsetzung, dann jährlich
- Arbeitsanhänger, landwirtschaftliche Anhänger = erstmals 5 jahre nach der 1. Inverkehrsetzung, dann alle 3 Jahre
Dauer der Prüfung:
- bis 3.5 t: 30 min.
- über 3.5 t: 30 min.
Prüfungsbedingungen:
- Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
- Technische Änderungen melden „Meldepflicht des Halters" (VTS Art. 34 Abs. 2)
- folgende Fahrzeugpapiere müssen vorhanden sein: Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis
Intervall: erstmals 5 Jahre nach der 1. Inverkehrsetzung, dann alle 3 Jahre
Dauer der Prüfung:
- landwirtschaftliche Traktoren / Motorkarren 30 min.
- gewerbliche Traktoren / Motorkarren 30 min.
Prüfungsbedingungen:
- Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
- Technische Änderungen melden „Meldepflicht des Halters" (VTS Art. 34 Abs. 2)
- folgende Fahrzeugpapiere müssen vorhanden sein: Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis, Abgaswartungsdokument, evtl. Prüfbericht für Tachograf
Intervall: erstmals 5 Jahre nach der 1. Inverkehrsetzung, dann alle 3 Jahre
Dauer der Prüfung: Je nach Fahrzeug
Prüfungsbedingungen:
- Fahrzeug in technisch gutem Zustand und gereinigt
- Technische Änderungen melden „Meldepflicht des Halters" (VTS Art. 34 Abs. 2)
- folgende Fahrzeugpapiere müssen vorhanden sein: Fahrzeugausweis, Anhang zum Fahrzeugausweis, Abgaswartungsdokument und evtl. Tankprüfung „EGI“