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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
- Geschäftsstelle der Medienkommission
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Konsultationen
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- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
- Vorleistungsangebot für CPS (M1)
- Standardangebote Originierung und Terminierung (M2/M3)
- Implementierung einer CPS/CS-Verpflichtung für Connecta
- Standardangebot für Breitbandzugang (M5)
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Arbeitssicherheit
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- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
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- Strahlenschutz
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
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Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
- Visum
- Wissenswertes
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Schengen/Dublin
- Projekte
- Beratungs- und Beschwerdestelle
- Datenschutzstelle
- Diplomatische Vertretungen
- Fachstelle Datenschutz
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Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
- Kontakt
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Grundsätzliche Bestimmungen
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- Verfahrensarten und -methoden
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- Vergabephasen, Rechtsmittel und Schadenersatz
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- Spezielle Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Sektoren
- Auftraggeber
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- Bestimmungen Gemeinden
- Bestimmungen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Bestimmungen Einrichtungen des privaten Rechts
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- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
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Meldepflichten
Grundsatz der Meldepflicht
Grundsätzlich ist jede einzelne Entsendung zu melden.
Meldedaten
Bei der Meldung sind folgende Daten bekanntzugeben:
- Name und Adresse des entsendenden Arbeitgebers;
- Name und Adresse des entsandten Arbeitnehmers;
- Angaben zum Ort, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird;
- Angaben über den geplanten Beginn und das geplante Ende der Entsendung;
- Angaben zur Art der in Liechtenstein auszuübenden Tätigkeit;
- Name und Adresse des Empfängers der Dienstleistung (im Falle eines Verleihs: des Einsatzbetriebes)
Meldeverfahren
Die Meldung erfolgt über das Ausländer- und Passamt (APA). Es wird unterschieden zwischen grenzüberschreitenden Dienstleistungen (GDL) aus EU/EWR-Staaten, aus der Schweiz und aus Staaten ausserhalb der EU/EWR oder der Schweiz. Weiter wird für GDL aus EU/EWR-Staaten und solchen aus der Schweiz unterschieden zwischen GDL von weniger oder mehr als 90 Tagen.
Für GDL aus EU/EWR-Staaten und aus der Schweiz kann die Meldung über das elektronische Meldesystem (EMS) erfolgen. Mit einer Meldung beim EMS können unter Umständen auch die ausländerrechtlichen Pflichten erfüllt werden.
Zusätzliche Informationen und Zugang zur Meldeplattform beim APA
Meldefristen
Die Entsendungen aus EU/EWR-Staaten müssen spätestens unmittelbar vor Beginn des Einsatzes gemeldet sein. Entsendungen aus der Schweiz oder einem anderen Nicht-EU/EWR-Staat müssen acht Tage vor Beginn des Einsatzes gemeldet sein. Massgeblich ist der Eingang bei der zuständigen Stelle respektive die automatische Eingangsbestätigung des elektronischen Meldesystems.
Meldebefreiung
Bei einer Meldebefreiung für einzelne Arbeitnehmer sind im Voraus die möglichen entsandten Arbeitnehmer und die möglichen Einsatzorte zu melden. Es kann dagegen darauf verzichtet werden, die einzelnen Entsendungen unter Angabe der Einsatzdaten im Voraus zu melden. Die tatsächlich erfolgten Entsendungen sind unter Umständen im Nachhinein zu deklarieren. Zur Meldebefreiung für einzelne Arbeitnehmer berechtigt sind Unternehmen aus der Schweiz oder aus EU/EWR-Staaten, wenn
a) die Dienstleistungserbringung im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vertrages mit einem inländischen Unternehmen oder mit einer inländischen öffentlich-rechtlichen Institution erfolgt;
b) mindestens eine der zu erbringenden Dienstleistungen für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Landes oder der Betriebsfähigkeit eines inländischen Unternehmens unabdingbar ist; und
c) ein volkswirtschaftliches Interesse gegeben ist.
Antrag Befreiung von der Meldepflicht (Dienstleistungserbringung zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur/der Betriebsfähigkeit inländischer Unternehmen)
Merkblätter
Sonderbestimmungen für den indirekten Personalverleih
Verleiht ein ausländisches Unternehmen einen Arbeitnehmer an einen ausländischen Einsatzbetrieb und entsendet dieser den Arbeitnehmer nach Liechtenstein, so liegt indirekter Personalverleih (Huckepackentsendung) vor. In diesen Fällen ist der Einsatzbetrieb der meldepflichtige Arbeitgeber im Sinne von Art 6a Entsendegesetz. Der indirekte Personalverleih aus der Schweiz ist verboten.
Sonderbestimmungen für schweizerische Unternehmen
Eine Ausnahme von der Meldepflicht besteht für entsendende Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz für die ersten 8 Tage pro Quartal eines Kalenderjahrs. Diese Entsendungen unterliegen aber dennoch dem Entsendegesetz. Dementsprechend gelten insbesondere die Bestimmungen über die mitzuführenden Unterlagen und die weiteren Mitwirkungspflichten, ebenso sind die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen einzuhalten.
Neben diesen entsenderechtlichen Meldepflichten und unabhängig davon bestehen unter Umständen auch ausländerrechtliche Meldepflichten. Diese können in der Regel ebenfalls über das elektronische Meldesystem erfüllt werden.
Gesetze
Ansprechpersonen
-
Marcel Wessner Marcel.Wessner@llv.li +423 236 69 09
-
Martin Lenherr Martin.Lenherr@llv.li +423 236 74 20