Berichte über die Prüfung der Landesrechnung
Gemäss Art. 11 Bst. a des Finanzkontrollgesetzes ist die Finanzkontrolle für die Prüfung der Landresrechnung zuständig.
Den Bericht über die Prüfung der Landesrechnung des abgelaufenen Jahres stellt die Finanzkontrolle dem Landtag zusammen mit ihren Empfehlungen und der Stellungnahme der Regierung zu.
Auf dieser Seite finden Sie die Berichte über die Prüfung der Landesrechnung in elektronischer Form:
Prüfung der Landesrechnung 2023
Prüfung der Landesrechnung 2022
Prüfung der Landesrechnung 2021
Prüfung der Landesrechnung 2020
Prüfung der Landesrechnung 2019