Forschungsbetriebe und Ausbildungsstätten
In der Strahlenschutzgesetzgebung sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer Bewilligung für den Umgang mit ionisierenden Strahlen definiert. Das Amt für Gesundheit ist für das Bewilligungswesen in Forschungseinrichtungen, Ausbildungsstätten und Schulen zuständig.
Weiterführende Informationen
Ansprechperson
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Martin Stricker [email protected] +423 236 7336