Hinterlegung
Liechtenstein ist Mitglied des Haager Abkommens betreffend die internationale Hinterlegung der gewerblichen Muster oder Modelle, revidiert in Den Haag am 28. November 1960. Die Genfer Akte vom Juli 1999 wurde bei der Revision des Gesetzes betreffend Design (Designgesetz) berücksichtigt, so dass die rechtliche Grundlage für einen Beitritt Liechtensteins zum revidierten Haager Abkommen geschaffen wurde.
Wer ein Design international hinterlegt, erlangt den Schutz dieses Gesetzes auf die gleiche Art und Weise, wie wenn er das Design in Liechtenstein hinterlegt hätte.
Internationale Hinterlegungen mit Gültigkeit für die Mitgliedstaaten des Haager Abkommens können direkt bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) vorgenommen werden. Sie können dort die Informationen bezüglich einer internationalen Registrierung und die diesbezüglichen Formulare erhalten.
Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann direkt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht werden. Anmeldeformulare sind hier abrufbar. Eine Hinterlegung beim EUIPO verschafft Ihnen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Anschriften
Internationale Hinterlegung
World Intellectual Property Organization (WIPO)
International Design System
Chemin des Colombettes 34
CH-1211 Genève 2
Hinterlegung Gemeinschaftsgeschmackmuster
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Avenida de Europa 4
E-03008 Alicante (Spanien)
Onlineschalter
Gesetze
Ansprechpersonen
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Heidi Geisser [email protected] +423 236 6994
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Jolanda Ruppanner [email protected] +423 236 6872