Nach der Geburt
Nach der Geburt ergeben sich verschiedene Verpflichtungen und Optionen:
- Als erstes sollten Sie ihr Kind bei Ihrer Krankenkasse anmelden.
- Sie haben Anspruch auf Familienzulagen (Kinderzulagen, Geburtszulagen, Alleinerziehendezulagen).
- Sie erhalten Mutterschaftszulagen.
- Sie erhalten bei bestimmten Voraussetzungen eine Bausubvention (Eigenheim).
- Bis zu einer gewissen Höhe des Haushaltseinkommens haben Sie Anspruch auf Mietbeiträge.
- Ausstellung einer ID oder eines Reisepasses für Ihr Kind beim Ausländer- und Passamt.