Deaktivierung "lilog"

Das Anmeldeverfahren «lilog» wird per 07.05.2025 deaktiviert. Für den Zugriff auf unsere Online-Dienste ist ab diesem Datum die eID.li zu verwenden. Informationen zur eID.li-Registrierung finden Sie unter www.eid.li.

Rechtliche Hinweise & Datenschutzhinweis zur elektronischen Identität («eID»)

I. Definitionen

Digitale Identität: Einer Benutzerin / einem Benutzer zugeordnete digitale Daten, mit denen dieser sich im Cyberspace eindeutig und fälschungssicher anderen Benutzern oder Systemen gegenüber ausweisen kann.

eID.li: Die staatliche digitale Identität des Fürstentums Liechtenstein für natürliche Personen. (eID.li) Inhaberinnen und Inhaber: Eine natürliche Person, die im Besitz einer eID.li ist.

eID.li-App: Inhaberinnen und Inhaber verwenden die eID.li-App auf ihrem Mobilgerät für die digitale Identifikation und Authentisierung. Zudem enthält die eID.li-App digitale Nachweise von offiziellen Dokumenten des Inhabenden, wie z.B. den digitalen Führerschein.

Digitaler Nachweis: Digitalisierte Version eines Dokuments oder einer Urkunde, die einer Person zugeordnet ist und in der eID.li-App gespeichert werden kann, wie z.B. der e-Führerschein. Digitale Nachweise und eID.li Anmeldefunktion sind unterschiedliche und voneinander unabhängige Funktionen der eID.li-App.

Attribut: Eigenschaft, die einer digitalen Identität zugeordnet wurde, z.B. Name, Geburtsdatum etc. Die Attribute in der eID.li stammen von der Liechtensteinischen Landesverwaltung, ihre Herkunft ist sicher und unfälschbar.

eID Klasse: Abhängig von der Nationalität einer Person und dem Identifikationsverfahren wird die eID.li einer von drei Klassen zugeordnet, A, B oder C.

II. Übersicht

eID.li ist eine Dienstleistung der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein, mit der natürliche Personen eine digitale Identität erhalten. Die eID.li-App besteht aus der Login-Funktion für Anmeldungen bei Webdiensten und enthält digitale Nachweise der Person, z.B. den e-Führerschein.
eID.li wird mittels der eID.li-App auf einem Mobilgerät verwendet. Die eID.li-App ist nach dem Stand der Technik entwickelt und schützt die digitale Identität vor unerlaubtem Zugriff und Manipulation. Um eID.li verwenden zu können, muss die Inhaberin / der Inhaber im Besitz eines Mobilgeräts mit installierter eID.li-App sein und ein geheimes Zugangspasswort benutzen.
Die personenbezogenen Daten der eID.li umfassen Name, Vorname und Geburtsdatum sowie eine eindeutige technische Personen-Identifikationsnummer. Die Daten stammen aus Registern der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein und werden bei der Anmeldung an den betreffenden elektronischen Dienst übergeben. Bei privaten Anbietern von elektronischen Diensten muss die Datenübergabe in der eID.li-App vom Benutzenden aus-drücklich freigegeben werden. (Näheres zum Datenschutz, siehe unten)

Die digitalen Nachweise werden verschlüsselt in einem sog. Security Element auf dem mobilen Gerät gespeichert, damit sie auch bei unterbrochener Internetverbindung angezeigt werden können.

III. Registrierung der eID.li-App

eID.li steht natürlichen Personen im In- und Ausland zur Verfügung.

Um Inhaberin / Inhaber einer eID.li zu werden, muss man sich beim Ausländer- und Passamt registrieren lassen, entweder vor Ort oder online mittels Video-Identifikation. In beiden Fällen muss ein offizielles Ausweisdokument vorgewiesen werden, Pass oder ID-Karte, und die Person muss das Mobilgerät mit installierter eID.li-App mitführen. Nachdem die Identifikation durchgeführt wurde, stellt das Ausländer- und Passamt eine eindeutige, nicht fälschbare Verbindung zwischen der Person, der eID.li-App und ihrer digitalen Identität eID.li her.

IV. Änderung von Personalien und Zivilstand

Die persönlichen Attribute, die mittels eID.li für die Identifikation bei elektronischen Diensten übergeben werden können, stammen aus elektronischen Registern der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein und werden nur während einer Anmeldung mit der eID.li verwendet. Die Attribute sind für Personen mit einem Aufenthaltsstatus im Fürstentums Liechtenstein immer auf dem neusten Stand und es müssen keine Änderungen am Zivilstand, dem Namen etc. bekanntgegeben werden.

Hingegen sind eID.li Inhaberinnen und Inhaber mit Wohnort im Ausland verpflichtet, Namensänderung, Änderung des Zivilstands etc. dem Ausländer- und Passamt mitzuteilen.

V. Verwendung nur auf einem Mobilgerät

Die eID.li-App ist durch kryptografische Massnahmen an das Mobilgerät gebunden, welches bei der Registrierung verwendet worden ist. Die gleichzeitige Verwendung auf mehr als einem Mobilgerät ist nicht möglich.

VI. Übertragung auf ein anderes Mobilgerät

Bei Verlust der eID.li-App kann diese nicht mit den gängigen Datenrettungsfunktionen des Mobilgeräts wiederhergestellt werden. Will die Inhaberin / der Inhaber seine eID.li auf ein anderes Gerät übertragen, so muss er das neue und das bisherige Mobilgerät zur Hand haben. Die einzelnen Schritte zur Übertragung auf das neue Mobilgerät sind in der eID.li-App beschrieben.

VII. Sperrung

Die Inhaberin / der Inhaber kann beim Ausländer- und Passamt die Sperrung der eigenen eID.li beantragen. Es kann dies vor Ort oder telefonisch unter den angegebenen Kontaktinformationen auf der Webseite eID.li getätigt werden. Die Sperrung bewirkt, dass die eID.li-App nicht mehr verwendet werden kann. 

Die Sperrung kann rückgängig gemacht werden. Dazu muss sich die Inhaberin / der Inhaber durch das Ausländer- und Passamt identifizieren lassen, entweder vor Ort oder online mittels Video-Identifikation. Die Aufhebung der Sperrung kann dem eID.li Inhaber vom Ausländer- und Passamt in Rechnung gestellt werden.

Bei hinreichendem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung, Identitätsdiebstahl oder ein anderes sicherheitsrelevantes Vorkommnis kann das Ausländer- und Passamt die Sperrung von sich aus veranlassen.

VIII. Löschung

Die Inhaberin / der Inhaber kann beim Ausländer- und Passamt die Löschung seiner eID.li beantragen. Er kann dies unter den angegebenen Kontaktinformationen auf der Webseite eID.li tätigen. Die Löschung bewirkt, dass die eID.li nicht mehr eingesetzt werden kann und sämtliche technische Konfigurations- und Zugangsdaten sowie alle digitalen Nachweisen in der eID.li-App gelöscht werden. Die Löschung ist definitiv und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Die eID.li wird durch das Ausländer- und Passamt gelöscht, wenn sie über einen Zeitraum von zwei Jahren gesperrt war und die Daten nicht zur Beweissicherung benötigt werden.
Die Löschung der eID.li erfolgt unentgeltlich.

Die Löschung bewirkt, dass die eID.li-bezogenen Daten in allen Systemen der Landesverwaltung unwiederbringlich gelöscht werden und die eID.li nicht mehr eingesetzt werden kann. Die Löschung ist definitiv und kann nicht rückgängig gemacht werden.

IX. Sicherheitshinweise

eID.li ist eine persönliche digitale Identität und darf ausschliesslich von berechtigten eID.li Inhaberinnen und Inhaber verwendet werden. Die Inhaberin / der Inhaber hat Vorkehrungen zu treffen, um anderen Personen den Zugang zum Mobilgerät und insbesondere zur eID.li-App zu verwehren. Es ist den Inhabenden untersagt, die eID.li einer anderen Person zum Gebrauch zu überlassen, z.B. durch Aushändigung des Mobilgeräts mit installierter und aktivierter eID.li-App unter Preisgabe des Passworts.

Die folgenden Sicherheitsmassnahmen sind zu befolgen:
Die eID.li App darf nur auf einem Mobilgerät mit einem vom Herausgeber offiziell gelieferten Betriebssystem installiert werden. Die Installation und Verwendung auf einem Mobilgerät mit manipuliertem Betriebssystem (Rooting, Jailbreaking) ist untersagt.
Das Mobilgerät ist mit einer PIN- oder Passwortsperre zu versehen, damit unberechtigte Personen keine Möglichkeit erhalten, die eID.li-App zu starten.

Das Passwort zum Start der eID.li-App ist geheim zu halten.

Das Passwort zur Freigabe der Identifikation oder Anmeldung ist geheim zu halten.
Bei jeder Identifikation oder Anmeldung mit der eID.li ist sicherzustellen, dass die Aufforderung zur Eingabe des Einmalcodes in einem Browserfenster erfolgt, dessen Internetadresse mit https://login.eid.li/ beginnt. Falls im Browser eine andere Internetadresse angezeigt wird, so darf der Einmalcode aus Sicherheitsgründen nicht eingetragen werden.

X. Anwendbares Recht

Diese Nutzungsbedingungen und die Verwendung der eID.li unterstehen liechtensteinischem Recht. Durch die Installation der eID.li-App stimmen die Benutzer den Nutzungsbedingungen zu.

Datenschutzhinweis

Nachfolgend informieren wir Sie gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO (EU) 2016/679) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Einsatz der „elektronischen Identität“ (eID) iSv Art. 3 Abs. 1 Bst. i E-Government-Gesetz (E-GovG, LGBl-Nr. 2011.575). 

Die folgenden Hinweise gelten gleichermassen für Antrags- und Gesuchstellende respektive deren gesetzliche Vertretung, sowie weitere von der Datenverarbeitung bei Nutzung der eID betroffene Personen.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein, welche mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 der Europäischen Union im Einklang stehen.

In der eID.li-App werden kryptografische Schlüssel und technische Informationen verwaltet, um einen sicheren Anmeldevorgang zu garantieren. In der eID.li-App sind keine Personendaten gespeichert, um die Privatsphäre und persönliche Daten vor Missbrauch zu schützen. Sämtliche Daten, welche im Zusammenhang mit eID.li verwaltet und eingesetzt werden, befinden sich auf Rechnern der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein und dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR.

I. Verantwortliche Stellen

Die Führung des eID-Systems liegt gemäss Art. 19 Abs. 2 1. Satz E-GovG in der Verantwortung der Liechtensteinischen Landesverwaltung

Die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Ausstellung einer eID gemäss Art. 14 Abs. 1 E-GovG ist das

Ausländer und Passamt
Giessenstrasse 3, Postfach 684
9490 Vaduz
Telefon (allgemein): + 423 236 61 41 
E-Mail: dsk.apa@llv.li oder info.apa@llv.li
Webseite: https://www.llv.li/apa

Der Betrieb des eID-Systems obliegt dem Amt für Informatik (AI gemäss Art. 19 Abs. 2 2. Satz E-GovG:

Amt für Informatik
Heiligkreuz 8, Postfach 684
9490 Vaduz
Telefon (allgemein): + 423 236 66 78 
E-Mail (allgemein): info.ai@llv.li 
Webseite: https://www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-informatik

Bitte beachten Sie, dass sie Fragen zum Datenschutz direkt an die angeführten Stellen richten können. Allgemeine Fragen zum Datenschutz im Bereich der Liechtensteinischen Landesverwaltung (LLV) und des Ausländer- und Passamtes (APA) als Amtsstelle der LLV können auch an die Fachstelle Datenschutz (FDS) als Datenschutzbeauftragte der LLV gerichtet werden. 

II. Auftragsverarbeitende Stellen / Unterauftragsverarbeiter

Als Auftragsverarbeiter für den Betrieb des staatlichen eID-Systems für Liechtenstein wurde die European Trust Services GmbH (kurz „ETS“ ein gemeinsames Unternehmen der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH und der CRYPTAS International GmbH), Franzosengraben 8/4. OG, A-1030 Wien beauftragt.

Unterauftragsverarbeiter:

  • Youniqx Identity AG (Tenschertstrasse 7, A-1230 Wien) - Bereitsstellung des eID-Systems als SaaS, Supportorganisation, Sicherstellung regelmässiger technischer Ak-tualisierung, Wartung und Pflege des eID Systems usw;
  • Identity Trust Management AG (Auenstrasse 100, D-80469 München) - Bereitstellung Video-Identifikationsdienst;
  • Körbler GmbH (Hofweg 1, A-8435 Wagna) – Hosting.

III. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte der Liechtensteinischen Landesverwaltung

Die Datenschutzbeauftragte der Liechtensteinischen Landesverwaltung erreichen Sie über nachstehende Adresse:

Fachstelle Datenschutz 
Peter-Kaiser-Platz 1
9490 Vaduz 
Telefon: +423 236 73 08
E-Mail: datenschutz@regierung.li
Webseite: www.fds.llv.li

IV. Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Ausstellung und Nutzung der eID sowie des Betriebs des eID-Systems finden sich überwiegend in Kapitel IIa. („Elektronische Identifikation“) des E-GovG, in Artikel 11 – 21 sowie Kapitel III. der E-Government-Verordnung (E-GovV, LGBl-Nr. 2020.459), Artikel 6 - 12.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der elektronischen Identität (eID) durch die Liechtensteinische Landesverwaltung erfolgt daher zur Wahrnehmung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO) oder zur Erfüllung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO).

Die Liechtensteinische Landesverwaltung hat eine Fülle gesetzlicher Aufgaben zu den nachfolgenden beschriebenen Zwecken zu erfüllen.

V. Betroffene Personen

eID.li bzw. die eID.li-App steht natürlichen Personen im In- und Ausland zu Verfügung.

VI. Zweck der Verarbeitung

Die eID ist die staatliche digitale Identität des Fürstentums Liechtenstein für natürliche Personen. Sie stellt daher ein personenbezogenes Datum iSv Art. 4 Ziff. 1 DSGVO dar. Jede natürliche Person hat Anspruch auf Ausstellung einer eID (Art. 13 E-GovV).

Der Zweck des Einsatzes der eID richtet sich nach Art. 12 E-GovG: „Die eID dient der eindeutigen elektronischen Identifikation einer natürlichen Person und der Authentizitätsprüfung der Willenserklärung oder Handlung der Person. Sie ersetzt im behördlichen Verfahren ihre Unterschrift.“ 

Mit eID.li bzw. der eID.li-App können sich natürliche Personen mit ihrer digitalen Identität bei Online-Diensten der Liechtensteinischen Landesverwaltung und von öffentlichen Stellen in den EU/EWR-Mitgliedstaaten und bei Webdiensten privater Anbieter sicher identifizieren und anmelden sowie persönliche Nachweise mitführen, z.B. den elektronischen Führer-schein. 

Die eID ist gem. Art. 11 E-GovG im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Behörden und Personen zwingend in Fällen zu verwenden, in denen eine eindeutige Identifizierung erforderlich ist.

Dies kann etwa auf Grundlage von Art. 5 E-GovG erforderlich sein, da im Geschäftsverkehr zwischen Behörden und Unternehmen die Kommunikation elektronisch erfolgt („Pflicht zur elektronischen Kommunikation“).

Abgesehen davon sind Behörden gem. Art. 5 Abs. 2 E-GovG verpflichtet, mit natürlichen Per-sonen zu kommunizieren, sofern diese der elektronischen Kommunikation zugestimmt haben und es sich bei diesen nicht um Unternehmer:innen handelt. Vorbehalten bleiben spezialgesetzliche Bestimmungen des Zustellgesetzes.

Die eID kann unter den Voraussetzungen des Art. 12a E-GovG i.V.m. Art. 9 E-GovV in Datenanwendungen Privater – sofern diese einen sicheren Umgang mit der eID sicherstellen - verwendet werden. Dies setzt eine Bewilligung des Amts für Informatik voraus. Nähere Informationen hierzu via: https://eid.li/prp

Die eID kann unter den Voraussetzungen des Art. 18 E-GovG vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden, sie kann erlöschen und wieder aktiviert werden.

Das eID-System dient zur technischen Umsetzung eines elektronischen Identifizierungssys-tems iSv Art. 3 Ziff. 4 eIDAS-VO (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt).

Das eID-System umfasst eine mobile digitale Anwendung der Landesverwaltung zur eindeutigen elektronischen Identifikation einer natürlichen Person (eID-App), eine technische Anwendung, welche die gegenseitige Nutzung notifizierter elektronischer Identifizierungssysteme unter den EWR-Mitgliedstaaten ermöglicht (eIDAS-Knoten) und eine Software der LLV oder eines Vertrauensdiensteanbieters (konkret der European Trust Services GmbH als Auftragsverarbeiter iSv Art 28 DSGVO) sowie die Schnittstellen zur eID-App und zum eIDAS-Knoten. (siehe Art. 12 Abs. 1 E-GovV).

Gem. Art. 12 Abs. 2 E-GovV können elektronische Transaktionen zwischen dem eID-System und Datenanwendungen von Behörden oder privaten Dateninhabern zur Umsetzung der Zweck nach Art. 19 E-GovG durchgeführt werden.

Für die Verwendung bestimmter Services kann eine eID notwendig sein. Des Weiteren können unter Verwendung der eID:

  • Grenzgängermeldebescheinigungen in digitaler Form ausgestellt werden (Art. 16 Abs. 6 Personenfreizügigkeitsverordnung, PFZV, LGBl-Nr. 2009.350);
  • qualifizierte elektronische Zustelladressen gem. Art. 30a ZustellG hinterlegt bzw. ein-gereicht werden und über das eID-Register elektronische Verständigungen iSv Art. 30b ZustellG, LGBl-Nr. 2008.331, erfolgen;
  • Führerausweise auf Antrag in digitaler Form ausgestellt werden (Art. 122a Verkehrszu-lassungsverordnung, VZV, LGBl-Nr. 1978.020);
  • im Rahmen der Inanspruchnahme einer Behandlungsdienstleistung beim jeweiligen EGD-Gesundheitsdienstleister, durch die betroffenen Teilnehmer, Daten des elektro-nischen Gesundheitsdossiers freigeschalten werden (Art. 5 Verordnung über das elektronische Gesundheitsdossier, EGDV, LGBl-Nr. 2022.365);
  • bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung oder Abwicklung gelegentlicher Transaktio-nen durch Sorgfaltspflichtige die Identität der Vertragspartner festgestellt werden (Art. 6 Abs. 1 Sorgfaltspflichtverordnung, SPV, LGBl-Nr. 2009.098).
  • Inhaber einer eID können sich bei allen Dienstleistungen, die von der Landesverwal-tung unter https://www.llv.li angeboten werden, anmelden.

Alle Personen, die eine eID.li am Schalter des Ausländer- und Passamts persönlich erhalten haben, können sich bei elektronischen Diensten anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten anmelden, sofern der betreffende Staat die eIDAS-Interoperabilität unterstützt.

Liechtensteinische Staatsbürger, welche die eID.li mittels Video-Identifikation bezogen haben, können sich bei einigen, aber nicht allen, elektronischen Diensten anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten anmelden, sofern die eIDAS-Interoperabilität unterstützt wird.

Personen ohne Liechtensteinische Staatsangehörigkeit, welche die eID.li mittels Video-Identifikation bezogen haben, können diese nicht bei elektronischen Diensten anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten einsetzen.

Liechtensteinische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Personen aus dem Ausland, welche die eID.li am Schalter des Ausländer- und Passamts bezogen haben, können sich mit dieser bei elektronischen Diensten anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten anmelden, sofern die eID.li von diesen als Anmeldeverfahren integriert worden ist.

Liechtensteinische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, welche die eID.li mittels Video-Identifikation bezogen haben, können sich damit bei einigen, aber nicht allen Online Diensten anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten anmelden, sofern die eID.li von diesen als Anmeldeverfahren integriert worden ist.

Ausländische Staatsangehörige, welche die eID.li mittels Video-Identifikation bezogen haben, können diese bei Online Diensten anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten nicht einsetzen.

VII. Zu verarbeitende Datenkategorien

a. Allgemein

Grundsätzlich können nachfolgende Datenkategorien über die eID.li verarbeitet werden. Der Umfang der tatsächlich verarbeiteten personenbezogenen Daten hängt von der Art ihrer Verwendung ab:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anrede
  • Geburtsname
  • Geburtsvorname
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse 
  • Geburtsort
  • Rufvorname (sofern auf Ausweis ange-geben)
  • Passname
  • Passvorname
  • Führerschein
  • Dokumentennummer
  • Ablaufdatum-Ausweis
  • Ausstellungsdatum-Ausweis
  • Zivilstand
  • Geschlecht
  • Bürgerort
  • Erwerbsstellung
  • Bewilligung
  • eID-Status (Status der eID laut APA: «ac-tive» oder «suspended»)
  • eID-Klasse (eID-FL entweder A oder B)
  • Image-ID (ID-Nummer des Inhaber-Fotos)
  • Image (Inhaber-Foto, PNG-Datei)
  • userID (UserIdentifier – nicht zu ver-wechseln mit der PEID)
  • resourceId (OT-Token des eID-Systems)
  • Registrierungscode-eID
  • Passwort 
  • PEID 
  • Wohnsitz / Zeitpunkt des Zuzugs
  • Sprache (Erstsprache/Zweisprache)
  • Nationalität / ggfs. Angaben zum Auf-enthaltsstatus

b. Videoidentifikation

Die Videoidentifikation steht nur Personen ab 18 Jahren zur Verfügung. Nähere Informationen zur Videoidentifikation sind hier abrufbar: https://www.llv.li/de/landesverwaltung/auslaender-und-passamt/eid.li---ihre-identitaet-im-digitalen-leben/registrierung 

Liechtensteinische Staatsbürger, welche die eID.li mittels Video-Identifikation bezogen haben, können sich bei einigen, aber nicht allen, elektronischen Diensten anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten anmelden, sofern die eIDAS-Interoperabilität unterstützt wird.
Personen ohne Liechtensteinische Staatsangehörigkeit, welche die eID.li mittels Video-Identifikation bezogen haben, können diese nicht bei elektronischen Diensten anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten einsetzen.

Die Firma Identity Trust Management AG als Video-Identifikationsdienst und Unterauf-tragsverarbeiter verarbeitet folgende Daten:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • E-Mail
  • Telefonnummer
  • Ausweisnummer
  • Ausstellungsdatum 
  • Ablaufdatum

In einer Online-Identifikation werden vom Video-ID Dienstleister personenbezogene Daten erhoben und an das Ausländer- und Passamt übergeben und anschliessend gelöscht.

c. Betrieb des eID-Systems

Für den Betrieb des eID Systems durch das AI können verschiedene Attribute, die einer digitalen Identität zugeordnet wurden, verarbeitet werden. Diese können umfassen:
 
Name und Vorname

Geburtsdatum

Identifikator

vom jeweiligen Verfahren abhängige bzw. den Verfahrensbereichen entsprechende verschlüsselte be-reichsspezifische Personenkennzeichen, die mit Hilfe der eID-App gebildet werden;

  • Registrierungs-Code
  • Telefonnummer
  • Zertifikatsseriennummer
  • Zertifikatsgültigkeitsdauer
  • Zeitpunkte der Signaturvorgänge
  • Domain der Signaturempfänger
  • Unique ID
  • Push ID
  • zu signierendes Dokument
  • Vertragsdatum

Die Übermittlung von Attributen der eID durch private Dateninhaber ist grundsätzlich gem. Art. 9 Abs. 2 E-GovV auf Namen und Vornamen, Geburtsdatum und Identifikator beschränkt und kann nur unter den Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 3 E-GovV erweitert werden.

Abhängig von der Nationalität einer Person und dem Identifikationsverfahren wird die eID.li einer von drei Klassen zugeordnet (A, B oder C). Näheres hierzu unter https://www.llv.li/de/landesverwaltung/auslaender-und-passamt/eid.li---ihre-identitaet-im-digitalen-leben/fragen-und-antworten

d. eID.li-App

In der eID.li-App werden kryptografische Schlüssel und technische Informationen verwaltet, um einen sicheren Anmeldevorgang zu garantieren. 

Mit Ausnahme von digitalen Nachweisen, die sogar bei einem Netzausfall verfügbar sein müssen, werden keine personenbezogenen Daten in der eID.li App gespeichert. Bei jeder Anmeldung an einem elektronischen Dienst bezieht die eID.li-App personenbezogene Daten aus dem Register der Landesverwaltung und verwirft sie unmittelbar nach der Anmeldung wieder.

Digitale Nachweise, dh. digitalisierte Versionen eines Dokuments oder einer Urkunde, die einer Person zugeordnet sind und in der eID.li-App gespeichert werden können, wie z.B. der elektronische Führerausweis, stellen die digitalisierte Version des vorhandenen Ausweises dar und stehen automatisch zur Verfügung, sofern eine Person den entsprechenden Nachweis besitzt und dieser Nachweis in den Registern der LLV geführt wird. Dadurch wird das Mitführen von digitalen Nachweisen ermöglicht. 

Sämtliche Daten, welche im Zusammenhang mit eID.li verwaltet und eingesetzt werden, be-finden sich auf Systemen der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein und dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR.

Geräte mit Biometrie-Unterstützung führen den Fingerabdruck-Abgleich bzw. die Gesichtserkennung direkt am Gerät durch und nicht in einer App. Die eID.li-App bedient sich dieser internen Biometriefunktionen und kommt daher nie in den Besitz von biometrischen Daten.

VIII. Herkunft der Daten

Sofern die Daten nicht bei den betroffenen Personen, welche als Antragsteller die Ausstellung einer eID beantragen, direkt persönlich erhoben werden, stammen die Angaben zu den personenbezogenen Daten aus elektronischen Registern der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein (z.B. ZSD - Zentrale Stammdaten FL) und werden nur während einer Anmeldung mit der eID.li verwendet. 
Die Attribute sind für Personen mit einem Aufenthaltsstatus im Fürstentum Liechtenstein immer auf dem neuesten Stand und es müssen keine Änderungen am Zivilstand, dem Namen etc. bekannt gegeben werden. 

Betroffene eID.li Inhaberinnen und Inhaber mit Wohnort im Ausland müssen Namensänderungen, Änderungen des Zivilstandes etc. dem Ausländer- und Passamt mitteilen.

IX. Empfänger

Die verantwortlichen Stellen übermitteln personenbezogene Daten nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen (siehe oben Rechtsgrundlagen) an andere öffentliche Stellen oder an seine Auftragsverarbeiter.

X. Speicherdauer

Wie bereits oben ausgeführt werden - mit Ausnahme von digitalen Nachweisen, die sogar bei einem Netzausfall verfügbar sein müssen – keine personenbezogenen Daten in der eID.li App gespeichert. Bei jeder Anmeldung an einem elektronischen Dienst bezieht die eID.li-App personenbezogene Daten aus dem Register der Landesverwaltung und verwirft sie unmittelbar nach der Anmeldung wieder.

In einer Online-Identifikation werden vom Video-ID Dienstleister personenbezogene Daten erhoben und an das Ausländer- und Passamt übergeben und anschliessend gelöscht.
Allgemein richtet sich die Speicherdauer der Datenverarbeitung richtet nach spezialgesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen bzw. dem Archivgesetz (LGBl-Nr. 1997.215) sowie den geltenden Archivierungsrichtlinien. Ist der Zweck der Datenverarbeitung erreicht und stehen der Vernichtung von Daten Betroffener keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre nach Dossierabschluss) entgegen, werden die personenbezogenen Daten grundsätzlich dem jeweiligen Löschkonzept zugeführt. Die Löschkonzepte richten sich unter anderem nach den geltenden Archivierungsrichtlinien.

Die Speicherdauer der Datenverarbeitung richtet sich dabei grundsätzlich nach der Verordnung vom 27. November 2018 über die Führung und Verwaltung der Akten in der Liechtensteinischen Landesverwaltung (LLV-Aktenverwaltungsverordnung LLV-AVV, LGBl. 2018 Nr. 264) und den spezialgesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen im Archivgesetz, LGBl. 1997.215.

XI. Betroffenenrechte:

a. Auskunftsrecht:

Betroffene haben jederzeit das Recht, formlos und ohne Begründung, Auskunft über die bezüglich ihrer Person gespeicherten Daten zu bekommen. Dies gilt auch für deren Herkunft sowie Empfänger und zudem für den Zweck der Speicherung. Diese Auskunft erhalten Betroffene kostenlos (Art. 15 DSGVO). Anfragen um Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten sind direkt an die oben genannten öffentlichen Stellen (Ausländer- und Passamt oder das Amt für Informatik) oder an die Fachstelle Datenschutz zu richten.

b. Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung, Datenübertragbarkeit:

Zusätzlich haben Betroffene weitere Rechte, wie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO, Art. 17 DSGVO, Art. 18 DSGVO), sowie Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Zur Änderung von Personalien und Zivilstand, Übertragung, Sperrung und Löschung siehe bereits voranstehend unter „Rechtliche Hinweise“.

c. Widerspruchsrecht:

Soweit personenbezogenen Daten aufgrund eines gesetzlichen Tatbestandes wie z.B. Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO verarbeitet werden, können Betroffene der künftigen Verarbeitung personenbezogener Daten aus Gründen, die sich aus dem Vorliegen der besonderen Situation der Betroffenen ergeben, jederzeit widersprochen werden (Art. 21 DSGVO). Das Vorliegen einer besonderen Situation unterliegt dabei der Einzelfallbetrachtung.
Sollten Betroffene von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen die adressierten verantwortlichen Stellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

d. Beschwerderecht:

Betroffene haben das Recht bei der Datenschutzstelle Beschwerde einzureichen. Die Datenschutzstelle als Aufsichtsbehörde ist unter folgender Anschrift zu erreichen:

Datenschutzstelle Fürstentum Liechtenstein
Kirchstrasse 8
Postfach 684
FL-9490 Vaduz
Telefon: +423 236 60 90
E-Mail:  info.dss@llv.li
Webseite: www.datenschutzstelle.li

Verantwortlich für den Inhalt:

  • Ausländer- und Passamt
  • Amt für Informatik 
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