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28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt

Aufhebung der Regulierung des zentralen Breitbandzugangs für den Massenmarkt

Das Amt für Kommunikation hebt die Regulierung des zentralen Breitbandzugangs (korrekt: «für Massenprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral bereitgestellter Zugang zu Breitbandanschlüssen») ohne Übergangsfrist auf.

Die Marktanalyse ergibt, dass der Endkundenmarkt für Internet-Breitbandanschlüsse an festem Standort auch ohne Regulierung des Breitbandzugangs auf Vorleistungsebene wettbewerbsorientiert ist, aufgrund der Regulierung des Zugangs zur physischen Netzinfrastruktur. Eine Regulierung des Breitbandzugangs auf Vorleistungsebene ist somit nicht mehr erforderlich und die bestehenden Massnahmen sind demgemäss aufzuheben.

Entscheidung/Verfügung

 

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