Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Liechtensteins Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Durch den EWR sind die 27 Mitglieder der Europäischen Union und die drei EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) in einem Binnenmarkt zusammengeschlossen. Die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aller 30 EWR-Mitgliedstaaten haben das Recht, von den vier Grundfreiheiten Gebrauch zu machen: dem freien Warenverkehr, Personenverkehr, Dienstleistungsverkehr und Kapitalverkehr. Zudem untersagt das EWR-Abkommen jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Einheitliche Wettbewerbsregeln sowie harmonisierte Bestimmungen in den Bereichen Sozialpolitik, Konsumentenschutz, Umwelt, Statistik sowie Gesellschaftsrecht unterstützen das Funktionieren des Binnenmarktes.
Die Sicherstellung der Homogenität des Binnenmarktes ist ein überaus dynamischer Prozess. Eine zentrale Voraussetzung ist dabei die laufende Übernahme von EWR-relevanten Rechtsakten der EU, damit diese auch in den drei EWR/EFTA-Staaten Anwendung finden. Mehrere hundert EU-Rechtsakte werden jährlich von den Fachexpertinnen- und Facehexperten der EWR/EFTA-Staaten zur Übernahme in den EWR vorbereitet. In Liechtenstein wird diese Arbeit zentral von der Stabsstelle EWR koordiniert. Die Mission in Brüssel unterstützt diese Tätigkeit und vertritt Liechtenstein im Gemeinsamen Ausschuss der EU und der EWR/EFTA-Staaten (EEA Joint Committee), der die Übernahme von EU-Rechtsakten beschliesst, sowie im Ständigen Ausschuss der EFTA-Staaten (EFTA Standing Committee), der die Position der EWR/EFTA-Staaten zuvor intern koordiniert.
Das höchste politische Gremium des EWR, der EWR-Rat, tagt zweimal jährlich, um das Funktionieren des EWR zu diskutieren. Dabei treffen die zuständigen Ministerinnen und Minister der drei EWR/EFTA-Staaten auf die jeweilige EU-Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission. Dabei werden jeweils auch gemeinsame Schlussfolgerungen angenommen (zuletzt im Mai 2021), die den Stand der EWR-Kooperation reflektieren. Zu den wichtigsten Themen der letzten Jahre zählten insbesondere der Brexit sowie die Übernahme von EU-Rechtsakten im Bereich Finanzdienstleistungen sowie zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie. Am Rande des EWR-Rats findet auch der informelle Politische Dialog auf Ministerebene mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst über Themen von gemeinsamem aussenpolitischen Interesse statt.
Ein wichtiges Prinzip des EWR ist die Zwei-Pfeiler-Struktur. Während die EU-Organe die Umsetzung des EWR-Abkommens in den 27 EU-Staaten überwachen, stehen dafür auf der Seite der drei EWR/EFTA-Staaten eigene Organe zur Verfügung: Die EFTA-Überwachungsbehörde sowie der EFTA-Gerichtshof.