Tätigkeitsberichte der Finanzkontrolle
Gemäss Art. 17 des Finanzkontrollgesetzes erstattet die Finanzkontrolle dem Landtag und der Regierung jährlich einen Tätigkeitsbericht, in dem sie über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Prüfungstätigkeit sowie über wichtige Feststellungen und Empfehlungen und deren Umsetzung informiert.
Auf dieser Seite finden Sie die Tätigkeitsberichte der Finanzkontrolle in elektronischer Form: