03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 03.07.2024 ab 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Trust / Settlement

Alternativ zur Eintragung der Treuhänderschaft (Art. 900 PGR) besteht auch die Möglichkeit, anstelle der Eintragung eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der Begründungsurkunde innert der Frist von zwölf Monaten nach seiner Begründung beim Amt für Justiz zu hinterlegen.

In weiterer Folge ist bei Abänderung der Begründungsurkunde ebenfalls eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift jeder Urkunde zu hinterlegen (Art. 902 PGR).

Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.

Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer, die Liechtensteinische Notariatskammer  oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.