Meldeformulare

Für die Meldung der Beschäftigten stehen zwei Formulare zur Verfügung. Für beide Formulare wird insbesondere die Arbeitgeber-PEID (RE) benötigt.

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise auf der Einstiegsseite des Formulars.

Unternehmen mit einem Lohnbuchhaltungsprogramm, welches ein CSV-Datenfile für die liechtensteinischen Beschäftigtenmeldungen bereitstellt, melden den gesamten Personalbestand mit dem Formular Mehrfachmeldungen Beschäftigte an Landesverwaltung und AHV

Unternehmen oder Selbständigerwerbende welche zwischen November und Januar den Gesamtbestand der Beschäftigten per 31. Dezember als Mehrfachmeldung im csv Format übermitteln, werden von der Jahresenderhebung ausgenommen.

Wegleitung

Technische Informationen

Eine technische Dokumentation zur Erstellung des CSV-Datenfiles, Beispieldaten für die Erfassung sowie eine Liste mit den zu verwendenden Ländercodes finden sich in diesen Dateien:

Unternehmen, die erstmals ein CSV-File für das Meldeformular "Mehrfachmeldungen Beschäftigte an Landesverwaltung und AHV" erstellen, können das CSV-File dem Amt für Statistik zur Prüfung senden. Sie können dazu das Formular Sichere Übermittlung von Daten an das Amt für Statistik verwenden.

Ansprechpersonen