Ernährungsberater
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich umfasst die Ernährungsberatung im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, die Planung, Durchführung und Überwachung von Ernährungstherapien sowie die Beratung von Patienten.
Fachliche Eignung/Weiterbildung
Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des Ernährungsberaters besitzt, wer:
a) mit einem Diplom den Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Ernährungsberatung nachweist und
b) eine mindestens einjährige unselbständige Tätigkeit als Ernährungsberater nach Diplomabschluss nachweist. Praktische Tätigkeiten während der Ausbildung können dabei berücksichtigt werden.
Besonderheiten
Der Ernährungsberater stellt insbesondere aufgrund ärztlicher Verordnung für Patienten die für sie zuträglichen Speisen zusammen und kann Informations- oder Kochkurse für bestimmte Patientengruppen durchführen.
Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen
Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 41 bis 42.
Gesetze
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Gesundheitsgesetz
Externer Link
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Gesundheitsverordnung (GesV)
Externer Link
- Diese Gesetzgebung bildet zugleich die liechtensteinische Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. NR. L 255 vom 30.09.2005, S. 22).
Ansprechpersonen
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Wendula Matt [email protected] +423 236 7337