03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 03.07.2024 ab 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Elterliche Sorge

Die Kinder stehen, solange sie unmündig sind, unter der elterlichen Sorge.

Während der Ehe üben die Eltern diese gemeinsam aus.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so steht die elterliche Fürsorge der Mutter zu.

Ist diese noch unmündig oder entmündigt, so überträgt das Fürstliche Landgericht die elterliche Sorge dem Vater oder bestellt dem Kind einen Vormund, je nachdem, was das Wohl des Kindes erfordert.