Ausstellungsprozess
Liechtensteinische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland (ausgenommen der Schweiz) können ihren Reisepass auch bei der zuständigen Schweizer Vertretung beantragen. Dafür muss mit der entsprechenden Schweizer Vertretung telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden. Die Kontaktdaten der Schweizer Vertretungen finden Sie hier.
Bei der Antragstellung im Ausland bei einer Schweizer Vertretung wird ein ausgefülltes Antragsformular benötigt:
Formular Antragsstellung im Ausland
Die Aufnahme des Passfotos, die Abnahme der Fingerabdrücke und die Erfassung der Unterschrift werden bei der Schweizer Vertretung direkt in einer Erfassungsstation durchgeführt. Ein Passfoto muss nicht mitgebracht werden.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Erstmalige Ausstellung eines Reisepasses:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Geburtsurkunde bei Erstantrag
Ersatzausstellung (Ablauf der Gültigkeitsdauer):
- Ausgefülltes Antragsformular
- alter Reisepass
Verlust des Reisepasses:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Verlustanzeige (Original)
Die Schweizer Vertretung sendet diese Daten an das Ausländer- und Passamt, welches den Reisepass erstellt und an die Schweizer Vertretung weiterleitet. Die betroffene Person wird informiert, sobald der Reisepass abgeholt werden kann.
Gesetze
Ansprechpersonen
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Michaela Nigg [email protected] +423 236 6159
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Liliane Marogg [email protected] +423 236 6158