Anmeldung und Eintragung im nationalen Register

Zur Registrierung ist die Marke beim Amt für Volkswirtschaft anzumelden. Die dazu notwendigen Formulare werden vom Amt zur Verfügung gestellt.

Die Marke gilt ab dem Datum als angemeldet, an dem das Amt das korrekt und vollständig ausgefüllte Eintragungsgesuch erhält. Dies bedeutet, dass das Gesuch den Namen des/der Anmelders/Anmelderin, allenfalls seiner/ihrer Vertretung, die Adresse, die Wiedergabe der Marke, die genaue Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung sowie den Nachweis über die bezahlten Gebühren zu enthalten hat. Zudem ist das Gesuch vom/von der Anmelder/in oder im Falle der Benennung einer Vertretung von dieser zu unterzeichnen.

Im Markenschutzgesetz werden die Gründe angeführt, welche einer Eintragung allenfalls entgegenstehen können. Man unterscheidet hier zwischen absoluten und relativen Ausschlussgründen.

Liegen keine Ausschlussgründe vor, so wird die Marke im liechtensteinischen Markenregister eingetragen. Nach der Eintragung und der Veröffentlichung im Amtsblatt wird dem/der Inhaber/in resp. der Vertretung eine Eintragungsbestätigung ausgestellt.

Antragsformulare

Sie finden hier alle Antragsformulare.

Gebühren

Bei Überweisung von Gebühren bitten wir Sie im Feld Verwendungszweck um entsprechende Angaben: Markennummer oder Markenname oder Nr. 840.431.02

 

Kontakt - Amt für Volkswirtschaft