Übernahme eines Rechtsträgers

WICHTIG

Der Rechtsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zum Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP) zur Wahrnehmung der gesetzlichen Pflichten betreffend die Eintragung und Mitteilung von Änderungen seitens des Rechtsträgers stets gewährleistet ist. Soll ein Wechsel der zuständigen Person (Benutzer) erfolgen, so gibt es folgende zwei Möglichkeiten:

1. Die Zugangsdaten des betreffenden Benutzerkontos werden angepasst (E-Mailadresse, Vorname, Name und Passwort). Das gesamte Benutzerkonto wird somit «überschrieben». Im angepassten Benutzerkonto sind alle diesem Konto zugeordneten Rechtsträger ersichtlich. Zusätzliche Anträge müssen nicht gestellt werden.

Dieser Fall kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn sämtliche Rechtsträger desselben Benutzerkontos übertragen werden sollen (z.B. Wechsel des bislang für das Verzeichnis zuständigen Mitarbeiters).

 

2. Der Benutzer gibt pro Rechtsträger die Verantwortlichkeit ab. Der neue Benutzer fordert in der Folge jeden Rechtsträger einzeln im elektronischen System des VwbP an und reicht das im Original unterzeichnete Formular auf Übernahme eines Rechtsträgers in ein Benutzerkonto („Rechtsträger anfordern“) beim Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention, ein.

Es ist wichtig, dass die Anpassungen vorgenommen werden, bevor der aktuelle Benutzer keinen Zugang zum Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen mehr hat.

Für weitere Informationen zur Übernahme eines Rechtsträgers wird auf die folgende Anleitung verwiesen:


Vor der Einreichung des Antragsformulars auf Übernahme eines Rechtsträgers in ein Benutzerkonto („Rechtsträger anfordern») beim Amt für Justiz ist der Rechtsträger in einem ersten Schritt im elektronischen System des VwbP anzufordern.
Erst danach ist das Antragsformular im Original beim Amt für Justiz einzureichen. Beide Schritte sind zur Bewilligung des Antrages erforderlich.

Hinweis: Kann ein Rechtsträger im VwbP nicht angefordert werden, so ist direkt mit dem aktuellen Benutzer Kontakt aufzunehmen. Ein Rechtsträger kann sich jeweils nur in einem einzigen Benutzerkonto befinden.

Amtspraxis

Antrag auf Übernahme eines Rechtsträgers: Es wird ein Verbesserungsauftrag erteilt, wenn in der Rubrik „Antragsteller/in“ nicht der angeforderte Rechtsträger angegeben ist, in der Rubrik „Übernahme in folgendes Benutzerkonto“ nicht die Angaben zum neuen Benutzer enthalten sind, oder die „E-Mail-Adresse Benutzerkonto“ mit dem im Online-Portal angegebenen „Accountmail“ nicht identisch ist.