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Gründung & Führung
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
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Handelsregister (HR)
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Eintragungen
- Anstalt
- Aktiengesellschaft
- Besondere Rechtsformen
- Europäische Gesellschaft
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Genossenschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kollektiv- bzw. Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Registriertes Treuunternehmen
- Stiftung
- Treuhandverhältnis
- Verein
- Zweigniederlassung
- Firmen- bzw. Namensabklärung
- Firmenindex / Handelsregisterauszug
- Hinterlegung im Handelsregister
- Öffentliche Beurkundung
- Öffentlichkeit des Registers
- Online Gründung einer GmbH
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Eintragungen
- Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP)
- Start-Up Szene
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Personal
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Ausbildung von Lernenden
- Berufsbildungsverantwortliche
- Koordinationsstelle für junge SpitzensportlerInnen
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- Fachkundige individuelle Begleitung FiB
- Generelle Standortbestimmung
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- Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden
- Vignette für Lehrbetrieb
- Mutterschaft
- Meldepflicht
- Versicherung
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF/BGM)
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Ausbildung von Lernenden
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Steuern, Abgaben & Versicherung
- Direkte Steuern juristische Personen
- eTax / elektronische Steuererklärung
- Selbstanzeige
- Lohn-/Quellensteuer
- Mehrwertsteuer
- Grundstücksgewinnsteuer
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Informationsaustausch
- Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)
- Krankenversicherung
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- Kurzarbeitsentschädigung
- Schlechtwetterentschädigung
- Personalvorsorge
- Sozialversicherungspflicht
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
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Sicherheit & Schutz
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Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Katastrophen und Notfall
- Konsumentenschutz
- Lebensmittel, Verbraucherschutz, Konsumentenschutz
- Marktüberwachung
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Arbeitssicherheit
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Finanzierung & Förderung
- Beratung zu Forschung und Innovation
- Förderung von Forschung und Innovation
- Förderinstrumente
- Grundpfandrechte
- Energie / Energiefachstelle
- Anschubfinanzierung Medienunternehmen
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Bauen, Umwelt & Immobilien
- Abfallentsorgung
- Baugesuch Umweltschutz
- Baubewilligung - eBaugesuch
- Biologische Sicherheit
- Chemikalien
- Energienutzung
- Energie / Energiefachstelle
- Gewässerschutz
- Grundverkehr
- Landwirtschaft
- Landesforstbetrieb
- Lärm
- Natur, Landschaft
- Gefahrengut, Störfälle
- Gefahrgutbeauftragter
- Strahlung
- Umweltbelastung
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Grundstück und Eigentum
- Amtliche Schätzungen
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Dienstbarkeiten
- Grundbuchauszüge
- Grundpfandrechte
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
- Parzellenteilungen und -vereinigungen
- Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte
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Amtliche Vermessung (AV)
- Beteiligte Stellen
- Verfahren der Amtlichen Vermessung
- Nachführung/ Mutationen
- Nachführungsgeometer
- Ebenenmodell der Amtlichen Vermessung
- Detaillierungsgrad
- Rechtsgrundlagen/Instruktionen
- Amtliche Vermessungsschnittstelle
- Bezugsrahmenwechsel auf LV95
- Datenausgabe
- Richtlinien und Dokumente Amtliche Verrmessung
- Geodatenportal
- Bauen in Gefahrenzonen
- Erdebengerechtes Bauen
- Materielle & immaterielle Güter
- Register & Kataster
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Warenverkehr & Dienstleistungen
- Import und Export von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und Produkten tierischen Ursprungs
- Exportunterstützung für KMU
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Schweizer Unternehmens- identifikationsnummer (UID)
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
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Berichtspflichten & Bewilligungen
- Aufenthalt, Migration und Integration
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Marktüberwachung
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Unternehmen übergeben & auflösen
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Branchen, Berufe & Verbände
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
- Apotheker
- Arzt
- Augenoptiker
- Chiropraktor
- Dentalhygieniker
- Drogist
- Ergotherapeut
- Ernährungsberater
- Hebamme
- Labormedizinischer Diagnostiker
- Logopäde
- Medizinischer Masseur
- Naturheilpraktiker
- Osteopath
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Physiotherapeut
- Psychologe
- Psychotherapeut
- Zahnarzt
- Ärzte Gesellschaften
- Gesundheitsberufe Gesellschaften
- Rechtsbehelfe/Rechtsmittel
- Vorübergehende oder gelegentliche grenzüberschreitende Berufsausübung in Liechtenstein
- Heilmittel
- Arzneimittel
- Betäubungsmittel
- Medizinprodukte / In Vitro Diagnostika
- Blut und Blutprodukte
- Gewebe und Zellen
- Strahlenschutz
- Elektronisches Gesundheitsdossier
- Tierärzte und andere Tiergesundheitsberufe
- Meldung von Vorfällen mit Hunden
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Tierhaltung und Tierbetreuung
- Bewilligungspflichtige Tätigkeiten bei Tieren
- Bewilligungspflichtige Haltung von Tieren
- Registrierung von Tieren und Tierhaltungen
- Nutztiere und Pferde
- Korrekter Umgang mit Tieren, Tierschutz
- Tiergesundheit und Tierseuchen
- Tiertransporte
- Tierschutzmeldung an das ALKVW
- Notschlachtung
- Entsorgung Tierkörper
- Tierschutzbeauftragter
- Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
- Branchenverbände & Institutionen
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
Medizinische Röntgensysteme
Das Einrichten und Betreiben eines medizinischen Röntgensystems ist bewilligungspflichtig. Im Bereich Medizin ist das Amt für Gesundheit Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde.
Voraussetzungen für medizinische Betriebe
In der Strahlenschutz-Gesetzgebung sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer Bewilligung definiert, insbesondere:
- Vorliegen der ärztlichen Sachkunde (medizinische Verantwortung; medizinischer Sachverstand)
- Beauftragung mindestens eines ausgebildeten Strahlenschutz-Sachverständigen (technischer Sachverstand)
- ausreichende Haftpflichtversicherung im Betrieb
- Anlagen, Hilfsmittel, Einrichtungen und Räumlichkeiten müssen dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen
- Durchführung eines Qualitätssicherungsprogramms (Abnahmeprüfung, Konstanzprüfungen, Wartung mit Zustandsprüfung an der gesamten Abbildungskette)
- Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften (Dosimetrie, Schutzmittel, Aus- und Fortbildung, etc.)
Auf der Website des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sind Wegleitungen für Röntgenanlagen zu verschiedenen Themenbereichen wie bspw. Technische Qualitätssicherung, Diagnostische Referenzwerte oder Personenschutz publiziert. Diese Wegleitungen konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen und entsprechen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.
Bewilligungsverfahren
Vor der Einrichtung muss durch den Betreiber ein Bewilligungsgesuch mit Strahlenschutz-Bauplänen des Röntgenraumes und entsprechenden Berechnungen des baulichen Strahlenschutzes gemäss Röntgenverordnung (chRöV) eingereicht werden. Die zuständigen Personen müssen namentlich bezeichnet und entsprechend ihrer Funktionen ausgebildet sein.
Das ausgefüllte Gesuchformular «Betrieb eines medizinischen Röntgensystems» kann beim Amt für Gesundheit elektronisch und ohne Unterschrift per E-Mail (martin.stricker@llv.li) eingereicht werden.
Prüfung und Bewilligungserteilung
Sind alle notwendigen Voraussetzungen aufgrund der eingereichten Unterlagen erfüllt, wird die Bewilligung für Einrichtung und Betrieb durch das Amt für Gesundheit erteilt. Ohne diese Bewilligung darf die Röntgenanlage von der Lieferfirma nicht installiert und zum Betrieb übergeben werden.
Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ist auf 10 Jahre befristet. Sie bezieht sich immer auf den medizinischen Betrieb mit den verantwortlichen Personen sowie auf Anwendungsbereich, Typ und Standort der Röntgenanlage.
Das Bewilligungsverfahren ist gebührenpflichtig, die Gebühren sind in der Gebührenverordnung geregelt.
Aufgaben und Änderungen während der Gültigkeitsdauer
Bei einem Wechsel des Bewilligungsinhabers (z.B. bei einer Praxisübergabe) oder beim Umzug der Anlage, sowohl innerhalb der Praxis als auch bei Umzug der Praxis, erlischt die bisherige Bewilligung, und es muss ein neues Bewilligungsgesuch mit den neuen Gegebenheiten gestellt werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Bewilligung während ihrer Laufzeit lediglich angepasst werden. Veränderungen, die eine Anpassung der Bewilligung erforderlich machen, sind dem Amt für Gesundheit unverzüglich zu melden.
Der Bewilligungsinhaber muss die Funktionsweise des gesamten Röntgensystems durch ein Qualitätssicherungsprogramm für Strahlenschutz sicherstellen (Art. 26 chRöV). Ausserdem müssen alle Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit im Strahlenschutz aus- und fortgebildet werden.
Das Amt für Gesundheit führt während der Gültigkeitsdauer einer Bewilligung stichprobenweise Inspektionen und Audits in den medizinischen Betrieben durch um zu prüfen, ob die Strahlenschutzvorschriften umgesetzt werden und insbesondere die Qualitätsprüfungen, speziell die Wartung/Zustandsprüfung durch die Röntgenfirmen, korrekt durchgeführt wurden.
Aufgaben und Pflichten des/der Strahlenschutz-Sachverständigen (technischer Sachverstand)
Die/der Bewilligungsinhaber/in oder die einen Betrieb leitende Person ist dafür verantwortlich, dass die Strahlenschutzvorschriften eingehalten werden. Sie hat zu diesem Zweck eine angemessene Zahl von Strahlenschutz-Sachverständigen einzusetzen und diese mit den erforderlichen Kompetenzen und Mitteln auszustatten (Art. 16 StSG).
Die Pflichten und Aufgaben des/der Strahlenschutz-Sachverständige/n gliedern sich insbesondere in folgende Bereiche:
- Administrative und organisatorische Aufgaben
- Aus- und Fortbildung im Strahlenschutz
- Technische Aufgaben
- Abfallbehandlung
- Meldepflichten
- Störfallmanagement
Die Pflichten und Aufgaben des/der Strahlenschutz-Sachverständigen sind in der Wegleitung „Aufgaben und Pflichten des/der Strahlenschutz-Sachverständigen (SV) im Bereich der Anwendung ionisierender Strahlung“des BAG übersichtlich zusammengefasst.
Weiterführende Informationen
Ansprechperson
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Martin Stricker Martin.Stricker@llv.li +423 236 7336