Verlängerung einer Liechtensteinischen Markeneintragung

Das Gesuch um Verlängerung der Markeneintragungen kann frühestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer beim Amt eingereicht werden. Wird der Antrag innert sechs Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eingereicht, so wird die Bezahlung einer zusätzlichen Gebühr fällig.

Die Verlängerung wird in beiden Fällen mit dem Ablauf der vorangegangenen Gültigkeitsdauer wirksam.

Werden gleichzeitig mit der Verlängerung der Eintragung Änderungen derselben beantragt, so werden diese vom Amt gesondert behandelt. Es wird eine separate Gebühr erhoben.

Das Amt für Volkswirtschaft unterrichtet den/die im Register eingetragene/n Markeninhaber/in oder dessen/deren Vertretung mindestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eintragung an das Datum des Ablaufs und die Möglichkeit einer Verlängerung. Für eine unterbliebene Unterrichtung wird nicht gehaftet.

Antragsformular

Antrag auf Verlängerung der liechtensteinischen Markeneintragung

Gebühren

Bei Überweisung von Gebühren bitten wir Sie im Feld Verwendungszweck um entsprechende Angaben: Markennummer oder Markenname oder Nr. 840.431.02

Kontakt - Amt für Volkswirtschaft