Mindestbesteuerung (GloBE/Pillar2)

Liechtenstein hat per 1. Januar 2024 die globale Mindestbesteuerung des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS gemäss den GloBE-Mustervorschriften umgesetzt. Inländische Geschäftseinheiten (juristische Personen, Trusts und Personengesellschaften) einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer grossen inländischen Gruppe, unterliegen zudem für Steuerjahre ab 2024 der Mindestbesteuerung nach den GloBE-Mustervorschriften, sofern deren oberste Muttergesellschaft in ihrem Konzernabschluss (einschliesslich deemed consolidation) in mindestens zwei der vier vorangehenden Geschäftsjahre einen konsolidierten Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Mio. erreicht hat.

Ein effektives Mindeststeuerniveau von 15 % wird durch die Erhebung einer liechtensteinischen Ergänzungssteuer ("Qualified Domestic Minimum Top-up Tax"; QDMTT) sowie einer IIR-Ergänzungssteuer ("Income Inclusion Rule") erreicht. Die betroffenen Geschäftseinheiten haben die Regelungen des GloBE-Gesetzes zusätzlich zum Steuergesetz anzuwenden.

Weitere Informationen können Sie den gesetzlichen Grundlagen sowie den Hilfsmitteln entnehmen. Aktuelle Informationen können Sie zudem über den Newsletter der Steuerverwaltung beziehen.

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