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Neobiota
Als Neobiota bezeichnet man Pflanzen- (Neophyten), Tier- (Neozooen) und Pilzarten (Neomyceten), die nach dem Jahre 1492 (1500) infolge der Tätigkeit des Menschen ausserhalb ihres ursprünglichen Verbreitungsgebietes (d.h. gebietsfremde Pflanzen-, Tier-, Pilzart) wildlebend auftreten und sich fortpflanzen. Viele dieser Arten konkurrenzieren mit heimischen Arten und stellen damit eine Gefahr für die Biodiversität dar, gefährden unsere Gesundheit, beschädigen Infrastruktur und Bauwerke oder führen zu Ertragseinbussen in der landwirtschaftliche Produktion.
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Konzept zur Bekämpfung invasiver Neophyten
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Massnahmenblätter komplett
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Armenische Brombeere
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Asiatische Staudenknötriche
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Aufrechte Ambrosie
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Blauglockenbaum
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Chinesische Samtpappel
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Drüsiges Springkraut
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Einjähriges Berufkraut
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Essbares Zypergras
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Essigbaum
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Götterbaum
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Grosser Wassernabel
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Henrys Geissblatt
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Kanadische Wasserpest
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Kirschlorbeer
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Kleines Springkraut
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Nadelkraut
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Opuntie
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Orientalisches Zackenschötchen
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Riesenbärenklau
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Robinie
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Schmalblättriges Greiskraut
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Sommerflieder
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Topinambur
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Verlotscher Beifuss
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Vielblättrige Lupinie
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Neophyten-Flächen
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Abschlussbericht zum Monitoring von invasiven Stechmücken im FL 2024
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Abschlussbericht zum Monitoring von invasiven Stechmücken im FL 2023
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Abschlussbericht zum Monitoring von invasiven Stechmücken im FL 2022
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Abschlussbericht zum Monitoring von invasiven Stechmücken im FL 2021
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Abschlussbericht zum Monitoring von invasiven Stechmücken im FL 2020
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Abschlussbericht zum Monitoring von invasiven Stechmücken im FL 2019
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Abschlussbericht zum Monitoring von invasiven Stechmücken im FL 2018
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Abschlussbericht zum Monitoring von invasiven Stechmücken im FL 2017
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Die Rotwangen-Schmuckschildkröte wird in der Freisetzungsverordnung als verbotener invasiver gebietsfremder Organismus aufgeführt. In ganz Europa inklusive der Schweiz und Liechtenstein ist Haltung und Handel mit dieser Art mittlerweile untersagt. Grund dafür ist, dass sie als Allesfresser einheimische Arten gefährden, insbesondere den Laich einheimischer Amphibien sowie Insektenlarven.
Wer heute noch eine Rotwangen-Schmuckschildkröte hält, ist gebeten, sich beim Amt für Umwelt zu melden. Werden Rotwangen-Schmuckschildkröten oder andere Schildkröten-Arten in der freien Natur gesichtet, sollte dies ebenfalls dem Amt für Umwelt gemeldet werden, damit diese eingefangen werden können.
Die Asiatische Hornisse breitet sich in ganz Europa und der benachbarten Schweiz aus. Es ist daher möglich, dass sie auch in Liechtenstein nachgewiesen wird.
Für Menschen ist sie nicht gefährlicher als die einheimische Hornisse. Sie gilt als Schädling und invasiver Organismus, da sie Honigbienen und heimische Wildbienen frisst, und muss deshalb bekämpft werden.
Verdachtsmeldungen zur Asiatischen Hornisse in Liechtenstein werden über die Plattform www.asiatischehornisse.ch erfasst. Für eine sichere Bestimmung ist es notwendig, dass die meldende Person ein Foto oder Video des Tieres zur Verfügung stellt. Dabei gilt es, als Vorsichtsmassnahme einen Sicherheitsabstand von 5 Metern zum vermuteten Nest einzuhalten.
Bei Bestätigung des Verdachts über die Meldeplattform werden Nester der Asiatischen Hornisse durch geschulte Spezialisten entfernt.
Weitere Informationen
Ansprechpersonen
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Oliver Müller Oliver.Mueller@llv.li +423 236 6409