Deaktivierung "lilog"

Das Anmeldeverfahren «lilog» wird per 07.05.2025 deaktiviert. Für den Zugriff auf unsere Online-Dienste ist ab diesem Datum die eID.li zu verwenden. Informationen zur eID.li-Registrierung finden Sie unter www.eid.li.

Grenzgängerbewilligung für Drittstaatsangehörige (G)

Gesetzliche Grundlage:

  • Art. 22 in Verbindung mit Art. 29 des Ausländergesetzes (AuG, LGBl. 2008 Nr. 311)

Geltungsbereich:

An Drittstaatsangehörige, die in Liechtenstein eine Stelle antreten möchten und an jedem Arbeitstag an ihren Wohnsitz im Ausland zurückkehren, kann eine Grenzgängerbewilligung erteilt werden.

Fristen:

Das vollständige Gesuch ist spätestens 14 Tage vor dem geplanten Stellenantritt beim Ausländer- und Passamt einzureichen.

Allgemeines:

Der Stellenantritt darf erst nach Erteilung der Bewilligung erfolgen.

Ansprechpersonen

Close menu